Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1916 (93)

107 
Nr. 13. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
  
* Stuttgatt, Sambiaget den 11. November 1916. 
Inhalt: 
Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Lagerung und Aufbewahrung von mineralischen Olen, 
Äther, Schwefelkohlenstoff und ähnlichen leicht entzündlichen Flüssigkeiten. Vom 1. November 1916. S. 107. 
— Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Viehseuchenumlage für das Jahr 1916. Vom 
7. November 1916. S. 108. 
  
Verfügung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die Lagerung und Aufbewahrung von mineralischen Glen, Ather, Schwefelkohlenstoff 
und ähnlichen leicht entzündlichen Flüssigkeiten. Vom 1. November 1916. 
Für die Dauer des gegenwärtigen Kriegs erhält der § 5 Abs. 1 
der Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Lagerung und Aufbe- 
wahrung von mineralischen Olen, Ather, Schwefelkohlenstoff und ähnlichen leicht ent- 
11. Jannar 1888 (Reg. Bl. 1888 G. 17) 
zündlichen Flüssigkeiten, vom 25. Januar 1890 (Reg. Bl. 1890 S. 33) folgenden Zusatz: 
Die im Satz 1 bezeichneten Flüssigkeitsmengen dürfen von 15 Kilogramm 
auf 50 Kilogramm erhöht werden, wenn sich darunter Benzol in eisernen Gefäßen 
mit dichtem Schraubenverschluß, jedoch im Höchstfall bis zu 36 Kilogramm be- 
findet und die Gefäße nach jeder Benutzung dicht verschlossen werden. 
Stuttgart, den 1. November 1916. 
Fleischhauer.
	        
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