Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1916 (93)

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„Zahlkarte P. Sch. A. (Ort) . . .. Konto Nr. . ... N. 
in M. “ 
Wird die Überweisung auf das Postscheckkonto eines Dritten beantragt, so hat der 
Absender auf dem Abschnitte der Zahlkarte seinen Namen anzugeben. 
Die Anderungen treten am 15. November 1916 in Kraft. 
Stuttgart, den 11. November 1916. 
" Weizsäcker. 
Bekauntmachung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die Genehmigung der Johann Christian Klöpfer'schen Stiftung zur Gewährung von 
Erziehungsbeihilfen in Stuttgart. Vom 14. November 1916. 
Seine Majestät der König hat vermöge Allerhöchster Entschließung 
vom 24. Oktober 1916 der Johann Christian Klöpfer'schen Stiftung zur Gewährung 
von Erziehungsbeihilfen in Stuttgart auf Grund der Stiftungsurkunde vom 16. Ok- 
tober 1916 die nachgesuchte Genehmigung allergnädigst zu erteilen geruht. 
Stuttgart, den 14. November 1916. 
urtgart, den ovembe Fleischhauer. 
tekanntmachung der l. Zivilkammer des Landgerichts Ravensburg. 
betreffend ein Fideikommiß-Statut des Dr. Albert von Kienlin, Legationsrats bei der Kaiserlich 
Deutschen Gesandtschast in Stochholm. Vom 23. November 1916. 
Der Legationsrat Dr. Albert von Kienlin in Stockholm hat ein Familien- 
fideikommiß errichtet, zu dem die Liegenschaften des Ritterguts Erolzheim, OA. Biberach, 
und sonstige Liegenschaften, Rechte und andere Gegenstände gehören. Dem Fidei- 
kommiß-Statut vom 20. Oktober 1916, das insbesondere Bestimmungen über die Nach- 
folge in das Fideikommiß sowie die Veräußerung seiner Bestandteile und seine Ver- 
waltung enthält, ist nach Anhörung der K. Regierung des Donaukreises heute vor- 
behaltlich der Rechte Dritter, insbesondere der Pflichtteilsberechtigten, die gerichtliche 
Bestätigung erteilt worden. 
Ravens burg, den 23. November 1916. . 
Mayer. 
  
Gedruckt in der Buchdruckerei Chr. Scheufele in Stuttgart.
	        
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