Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1916 (93)

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Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die Verleihung der Rechtsfähigkeit an den Verein württembergischer und hohenzollern'scher 
Gaswerke mit dem Sitz in Stuttgart. Vom 29. November 1916. 
Seine Majestät der König hat am 27. November 1916 dem Verein 
württembergischer und hohenzollern'scher Gaswerke mit dem Sitz in Stuttgart auf 
Grund der vorgelegten Satzung die Rechtsfähigkeit vorbehältlich der Rechte Dritter 
allergnädigst zu verleihen geruht. 
Stuttgart, den 29. November 1916. 
Fleischhauer. 
Verfügung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die Deuische Arzueitaxe 1917. Vom 20. Dezember 1916. 
Die Deutsche Arzneitaxe 1917, amtliche Ausgabc, ist im Verlag der Weidmannschen 
Buchhandlung in Berlin, Zimmerstraße 94, erschienen.“) 
Die neue Taze gilt vom 1. Januar 1917 ab. 
Bezüglich der Gewährung von Preisabschlägen wird, soweit nicht besondere Ver- 
einbarungen bestehen, folgendes vorgeschrieben: 
1. Die Apotheken haben den öffentlichen Anstalten und Krankenhäusern, den 
Mannschaften des K. Landjägerkorps einschließlich der Stationskommandanten, 
den K. Straßen= und Schleußenwärtern, sowie solchen Vereinen und An- 
stalten, welche der öffentlichen Armenpflege und der Wohltätigkeit dienen, 
bei Bezahlung der gelieferten Arzneimittel innerhalb zweier Monate nach 
Ubergabe der Rechnung folgende Abschläge von den Preisen der Arzneitaxe zu 
gewähren: 
  
*) IJn Buchform gebundenc Stücke der amtlichen Ausgabe mit der württ. Einführungsverfügung, der zum 
Vollzug des § 376 der Reichsversicherungsordnung ergangenen Verfügung des Ministeriums des Innern vom 
29. November 1913, können zum Preis von A #1.55 (gegen Voreinsendung von KA 1.75 portofrei oder gegen 
Nachnahme von 4 1.95) bei der Druckerei des Regierungsblatts (Buchdruckerei Chr. Scheufele in Stuttgart, 
Christophstraße 26) bezogen werden. Die Oberamtsärzte erhalten ein Stück durch das Ministerium des Innern 
geliefert.
	        
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