Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1916 (93)

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Gerichtskostenordnung. Elrhebung der außerordentlichen Reichsabgaben im Post= und Tele- 
graphenverkehr für den Geltungsbereich der Gerichtskostenordnung vom 1. Dezember 1906. 110. 
Gesundheitspflege s. Medizinalwesen. 
Gewerbe. Schonzeit für Regenbogenforellen. 6. 
Stiftung zur Förderung der Luftschiffahrt, Flugtechnik und Kraftfahrzeuge an der Tech- 
nischen Hochschule in Stuttgart. 70. 
Reichsstempelabgabe aus Warenumsätzen. 106. 
Lagerung und Aufbewahrung von mineralischen Olen, Ather, Schwefelkohlenstoff und 
ähnlichen leicht entzündlichen Flüssigkeiten. 107. 
Grunderwerbungen im Wege der Zwangsenteignung s. Zwangsenteignung. 
H. 
Handarbeitslehrerinnen. Niedere Prüfung für dieselben. 35. 
Handel. Abwehrmaßregeln gegen Pferdeseuchen. 3. 
Einfuhr und Durchfuhr von Rindvieh und Ziegen aus der Schweiz. 11. 13. 14. 29. 
S. a. Gewerbe. 
Hauptfinanzetat für das Rechnungsjahr 1916. 47. 
Hedelfingen. Ermächtigung der Gemeinde Hedelfingen, Oberamts Cannstatt, zur Erwerbung des 
für die Aufführung eines Hochwasserdammes auf dem linken Neckarufer erforderlichen Grund- 
eigentums im Wege der Zwangsenteignung. 116. 
Heidenheim. Anordnung einer Abgeordnetenwahl für den Oberamtsbezirk Heidenheim. 71. 
Heilmittel. Abgabe von Arzneimitteln. 10. 
Nachtrag zur Deutschen Arzneitaxe 1916. 34. 
Deutsche Arzneitaxe 1917. 118. 
Hinterbliebene. Vollzug des Kapitalabfindungsgesetzes 59. 
Hochschule. Genehmigung der Stiftung zur Förderung der Luftschiffahrt, Flugtechnik und Kraft- 
fahrzeuge an der Technischen Hochschule in Stuttgart. 70. 
Hochwasserdamm. Ermächtigung der Gemeinde Hedelfingen, Oberamts Cannstatt, zur Erwerbung 
des für die Aufführung eines Hochwasserdammes auf dem linken Neckarufer erforderlichen 
Grundeigentums im Wege der Zwangsenteignung. 116. 
Hohenzollern. Verleihung der Rechtsfähigkeit an den Verein württembergischer und hohenzollern“. 
scher Gaswerke mit dem Sitz in Stuttgart. 118. 
J. 
Institute, medizinisch-wissenschaftliche. Annahme von Medizinalprattikanten. 87. 
Invalidenfürsorge. Anerkennung des Württembergischen Landesausschusses für Kriegsinvaliden- 
fürsorge als Persönlichkeit des öffentlichen Rechts. 46. 
Vollzug des Kapitalabfindungsgesetzes 59.
	        
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