Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1916 (93)

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Juristische Personen. Anerkennung des Württembergischen Landesausschusses für Kriegs- 
invalidenfürsorge als Persönlichkeit des öffentlichen Rechts. 46. 
Genehmigung folgender Stiftungen: 
Stiftung zur Förderung der Luftschiffahrt, Flugtechnik und Kraftfahrzeuge an der 
Technischen Hochschule in Stuttgart. 70. 
Johann Christian Klöpfer'sche Stiftung zur Gewährung von Erziehungsbeihilfen in 
Stuttgart. 112. 
Verleihung der Rechtsfähigkeit an den Verein württembergischer und hohenzollern'scher 
Gaswerke mit dem Sitz in Stuttgart. 118. 
K. 
Kammern s(. Ständeversammlung. 
Kapitalabfindungsgesetz. Vollzug. 59. 
von Kienlin, kr Albert, Legationsrat bei der Kaiserlich Deutschen Gesandtschaft in Stockholm. 
Fideikommiß-Statut. 112. 
Kirchengemeinden. Verlängerung der Gültigkeit des Gesetzes über den vorläufigen Schutz von 
Denkmalen. 113. U„ 
Klöpfer, Johann Christian. Stiftung zur Gewährung von Erziehungsbeihilfen in Stuttgart. 112. 
Konzession s. Genehmigung. 
Kosten s. Gerichtskostenordnung. 
Kraftfahrzeuge. Stiftung zur Förderung der Kraftfahrzeuge usw. an der Technischen Hoch- 
schule in Stuttgart. 70. 
Krankenhäuser. Annahme von Medizinalpraktikanten. 97. 
Kranken kassen. Deutsche Arzneitaxe 1916. Nachtrag. 34. 
„ „ 1917. 118. 
Krankenpflege. Stiftung eines Charlottenkreuzes. 1. 
Schutz von Berufstrachten und Berufsabzeichen für Betätigung in der Krankenpflege. 74. 
Krankheiten. Bekämpfung übertragbarer Krankheiten. 69. 
Krieg. Stiftung eines Charlottenkreuzes. 1. 
Erteilung des Zeugnisses über die wissenschaftliche Befähigung zum einjährig-freiwilligen 
Dienste. 2. 
Verleihung der Berechtigung zur Ausstellung von Zeugnissen über die Befähigung für den 
einjährig-freiwilligen Militärdienst. 5. 
Vollzug derjenigen Bestimmungen der Dienstvorschrift über Marschgebührnisse bei Ein- 
berufungen zum Dienst sowie bei Entlassungen vom 6. März 1916, die sich auf die Verpflich- 
tungen der Gemeinden beziehen. 14. 
Anerkennung des Württembergischen Landesausschusses für Kriegsinvalidenfürsorge als 
Persönlichkeit des öffentlichen Rechts. 46.
	        
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