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c) Handnähen einschließlich Kreuzstichnähen: Eine Decke oder
ein Kissen; Anfertigen und Verzieren einiger Gegenstände, etwa eines Häubchens
oder eines Röckchens, nach eigenen Zeichnungen.
#) Zeichnen und Verzieren der Wäsche: llben des Stilstichs an einer
mäßigen Anzahl von Buchstaben in lateinischer und deutscher Schrift. Festonieren.
Anwenden einiger weiterer Arten einfacher Verzierungen.
e) Maschinennähen: Ubungsarbeit, an der die nötigsten Hilfsgeräte der
Maschine zur Anwendung kommen; ein Kinderbeinkleid; ein farbiges Herrenhemd;
Entwickeln und Zeichnen aller zu den Arbeiten gehörenden Musterschnitte
(s. Nr. 6).
I) Strumpfflicken: Maschinenstichstopfen; Durchstopfen dünner Stellen;
Stopfen der Ferse; Einstricken der Ferse; Einstricken und Einnähen eines Stückchens.
8) Wäscheflicken: Anwenden der im Flicktuch enthaltenen Übungen: Einsetzen,
Untersetzen und Aufsetzen von Stücken in weißem und gemustertem Stoff; Schließen
von Rissen durch Wiefeln und Gegenstich; Durchstopfen dünner Stellen; Einsetzen
eines Stücks mit der Maschine; Flicken von Trikotstoffen.
Die vorgenannten und die durch den Lehrplan geforderten Flickübungen sind minde-
stens einmal an Gebrauchsgegenständen anzuwenden.
Bei den zwei für das Maschinennähen vorgeschriebenen Frauenhemden sind einfache,
aber verschiedene Schnitte zu verwenden.
An dem durch den Lehrgang geforderten zweiten Hemd des Handnähens und beim
Beinkleid werden die Steppnähte mit der Maschine genäht.
Zur Anfertigung von Puppenkleidern und zum selbständigen Gestalten und Verzieren
von Gebrauchsgegenständen ist Anleitung zu geben. Die Schülerinnen sind mit möglichst
vielen ein fachen Verzierungsarten und Formen bekannt zu machen.
Über die Behandlung der Wäsche, ebenso im Bügeln wird die nötigste Unterweisung
erteilt (siehe Stoffkunde).
Über die Zusammensetzung, den Gang und die Instandhaltung der Nähmaschine und
ihrer einzelnen Teile müssen die Schülerinnen sichere Kenntnis erhalten.