Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1916 (93)

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8. Gesundheitslehre: Das Notwendigste über den Bau des mernschlichen 
Körpers und die Aufgaben seiner vornehmsten Teile. Schonung und Kräftigung der 
Gesundheit. Die Forderungen der Gesundheitslehre in der Schule und besonders im 
Handarbeitsunterricht (Haltung der Schüler, Schonung der Lungen und Augen, Berück- 
sichtigung der Leistungsfähigkeit der verschiedenen Altersstufen). — Vorschriften über den 
schulärztlichen Dienst. 
9. Turnen: Wöchentlich sind während der ganzen Ausbildungszeit zwei Stunden 
auf Turnen zu verwenden. Das Turnen ist so zu gestalten, daß es ein Gegengewicht gegen 
die mit dem übrigen Unterricht verbundene sitzende Lebensweise und eine willkommene Er- 
holung bildet. Jede Überanstrengung ist sorgfältig zu vermeiden. Reigen und Marsch- 
übungen werden ab und zu mit geeigneten Gesängen begleitet. 
Mit den wichtigsten Ubungen des Mädchenturnens in der Volksschule, besonders mit 
den „einfachen Leibesübungen“ der Mädchen im Sinne des Volksschullehrplans sind die 
Schülerinnen genau bekanntzumachen. Zugleich müssen sie instand gesetzt werden, diese 
Ubungen zu leiten. 
  
  
  
  
  
  
  
Stundenplan. 
Wöchentliche 
Unterrichtsfächer Stundenzahl 
1. Jahr 2. Jahr 
Pädagoaikkkks 2 2 
Lehrübungen. . . .... 4 8 
Deutsch . . .. 3 3 
Weibliche Handarbeiten und hauswirt * 
Unterweisungen Z 19 15 
Stofftunde 1 — 
Zeichnen. 4 4 
Rechnen 1 1 
Gesundheitslehre — 1 
Turnen 2 2 
36 36 
 
	        
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