Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1916 (93)

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Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die Auerkennung des Württ. Landesausschusses für Kriegsinvalidenfürforge als 
persönlichkeit des öffentlichen Kechts. Vom 6. Juli 1916. 
Seine Majestät der König hat vermöge Allerhöchster Entschließung vom 
30. Juni 1916 allergnädigst geruht, den Württembergischen Landesausschuß für Kriegs- 
invalidenfürsorge auf Grund seiner bestehenden, in den Grundbestimmungen des Landes- 
ausschusses niedergelegten Organisation als juristische Person des öffentlichen Rechts 
anzuerkennen und ihm in dieser Eigenschaft die Rechtsfähigkeit zu verleihen. 
Stuttgart, den 6. Juli 1916. 
Für den Staatsminister: 
Haag. 
Gedruckt in der Buchdruckerei Chr. Scheufele in Stuttgart. 
 
	        
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