Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1917 (94)

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813. 
Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf folgende Gegenstände: 
a) Bau und Verrichtung des menschlichen Körpers. 
b) Allgemeine Gesundheitslehre, Reinlichkeit, Licht und Luft, gesunde Wohnung, 
Kleidung und Ernährung. 
) Allgemeine Krankheitslehre; Fieber und Puls; Ansteckung; übertragbare und 
Wundkrankheiten. 
1) Wichtigste Grundsätze der Krankenpflege: Krankenräume, Krankenbeobachtung, 
Hilfeleistung bei der Krankenuntersuchung und -behandlung. 
) Körperliche Entwicklung des Säuglings und des Kleinkindes: Sonderstellung 
des Kindesalters in Bezug auf Bau, besondere Verrichtungen und Wachstum 
des Körpers. 
f) Natürliche Ernährung des Säuglings und deren Überlegenheit gegenüber der 
künstlichen Ernährung. 
g) Künstliche Ernährung des Säuglings: Milch und Milchpräparate; Mehl und 
Zucker; Beikost. 
i) Ernährung des zweijährigen, des 3—5 jährigen Kindes. Fehlerhafte Ernährung. 
i) Pflege des Säuglings und Kleinkindes. Bedeutung peinlichster Sauberkeit. 
Baden und Waschen des Kindes. Das Bett. Die Kleidung. Das Zimmer. 
Tragen und Halten des Kindes. Licht und Luft. 
k) Die wichtigsten Erkrankungen des Säuglings= und Kleinkindesalters. Ernäh- 
rungsstörungen. Darmkrankheiten, Englische Krankheit. Tuberkulose. Die 
sonstigen übertragbaren Krankheiten. 
!1!) Krankheitsverhütungen durch geeignete Ernährung und Pflege; insbesondere 
Schutz des Kindes vor ansteckungsverdächtigen Gegenständen und Personen 
m) Beobachtung und Pflege des kranken Kindes. Bericht hierüber an den Arzt. 
Hilfeleistung bei der ärztlichen Untersuchung und Behandlung des kranken 
Kindes (siehe unter (0. 
n) Pflege bei übertragbaren Krankheiten. Verhütung der ÜUbertragung von
	        
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