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Kleemeistereiwesen. Neue Abdeckereiverfügung. 3.
Körperschaftsbeamte. Gewährung von Teuerungszulagen aus der Pensionskasse für Körper-
schaftsbeamte. 73.
Körperschaftspensionsgesetz s. Körperschaftsbeamte.
Kommunaldienst. Anderung der Bestimmungen über die Anstellung der Militäranwärter und der
Inhaber des Anstellungsscheins im Kommunaldienst. 19.
Kosten s. Gebühren.
Kraut-= Groos sche Familienstiftung in Stuttgart. 24.
Krieg. Darlehen zur Erleichterung der Lage der durch den Krieg geschädigten Volkskreise. 1.
Anderung der Vergütungssätze für Naturalverpflegung während der Dauer des Kriegs. 18.
Verleihung der Bezeichnung „Frau“ an Kriegerbräute. 51. 53.
Teuerungszulagen aus der Pensionskasse für Körperschaftsbeamte. 73.
Vornahme der Gemeinderatswahlen im Jahr 1917. 75.
Vergütung für Vorspann und Spanndienste nach dem Kriegsleistungsgesetz. 178.
Kriegerbräute. Verleihung der Bezeichnung „Frau“. 51. 53.
Kriegsleistungen. Vergütung für Vorspann und Spanndienste nach dem Kriegsleistungsgesetz. 178.
Kriegswohlfahrtspflege. Darlehen zur Erleichterung der Lage der durch den Krieg ge-
schädigten Volkskreise. 1.
L.
Landespolizeiamt. Einführung dieser Bezeichnung. 18.
Landespolizeizentralstelle. Anderung der Bezeichnung in Landespolizeiamt. 18.
Landtag. Anordnung einer neuen Abgeordnetenwahl für den Oberamtsbezirk Wangen. 21.
Wiederzusammentritt. 23.
Landwirtschaft. Viehseuchenumlage für das Jahr 1917. 182.
M.
Malaria. Bekämpfung. 65.
Maß= und Gewichtsordnung. Anderung der Eichgebührenverfügung. 3.
Medizinalwesen. Beseitigung von Tierkadavern. 3.
Gebühren der Hebammen. 65.
Bekämpfung des Wechselfiebers (Malaria). 65.
Prüfung in der Säuglingspflege. 165.
Ausbildung von Fürsorgerinnen. 175.
Militäranwärter. Anderung der Bestimmungen über die Anstellung der Militäranwärter und der
Inhaber des Anstellungsscheins im Kommunaldienst. 19.
Militärfiskus. Vertretung des Militärfiskus bei der Pfändung des Diensteinkommens und der
Pensionen der Offiziere und Militärbeamten sowie der Gebührnisse der Hinterbliebenen von
Personen des Soldatenstands und von Militärbeamten. 72.