Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1917 (94)

28 
1. eine vom Bewerber verfaßte Darstellung seiner persönlichen Verhältnisse 
(Vor= und Zuname, Ort und Zeit der Geburt, Name, Stand und Wohnort 
der Eltern, Bildungsgang); 
Geburts= und Tausschein; 
Nachweis der deutschen Reichsangehörigkeit; 
0 Gesundheitsbogen; 
.Bescheinigung des Seminarkassenamts über die Entrichtung der vorgeschrie- 
benen Prüfungssportel; 
6. Bescheinigung des Seminarkassenamts über den Gesamtbetrag der verlichenen 
Staatsunterstützungen; 
7. Verpflichtungsurkunde. 
un) Als außerordentliche Teilnehmer können zur Vorprüfung oder zur 
ganzen Prüfung (vergl. § 11 Abs. 3) auch entsprechend vorgebildete Zöglinge aus 
Lehrer= oder Lehrerinnenseminaren anderer deutscher Bundesstaaten sowie nicht in 
einem Seminar geschulte Bewerber zugelassen werden. Sie müssen im Prüfungsjahr 
das 18. (vergl. § 12) bezw. das 19. (vergl. 8 13) Lebensjahr zurücklegen und durch 
Zeugnisse eine ausreichende wissenschaftliche und praktische Vorbildung sowie ihre sittliche 
Würdigkeit und ihre körperliche Tüchtigkeit für das Lehramt nachweisen. 
IV) Außerordentliche Teilnehmer haben ihre Gesuche um Zulassung zu den 
Frühjahrsprüfungen auf 1. Dezember, zu den Sommerprüfungen auf 1. April beim 
Oberschulrat einzureichen. Hiebei sind anzuschließen: 
1. ein selbstverfaßter Lebenslauf mit eingehender Darlegung des Bildungsgangs 
(vergl. Abs. 2 Nr. 1); 
2. Geburts= und Taufschein; 
3. Nachweis der deutschen Reichsangehörigkeit; 
4. Gesundheitsbogen oder Zeugnis eines beamteten Arztes, besonders eines 
Schularztes, über die körperliche Tüchtigkeit; 
5. ein amtliches Zeugnis über das sittliche Verhalten von dem Vorstand der 
zuletzt besuchten Anstalt; wenn keine Anstalt besucht wurde, ein Leumunds- 
S# 
□½
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.