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3. Religion.
a) Auf evangelischer Seite.
Bekanntschaft mit der Entwicklung der christlichen Kirche, besonders seit der Refor-
mation, und mit dem kirchlichen Leben der Gegenwart; Einsicht in die Hauptwahrheiten
der evangelischen Glaubens= und Sittenlehre und ihre biblische Grundlage.
b) Auf katholischer Seite.
Kenntnis der katholischen Glaubens= und Sittenlehre und ihrer Rechtfertigung
unter apologetischen Gesichtspunkten. „
4. Deutsche Sprache.
a) Aufsatz.
Sprachrichtige und gewandte schriftliche Darstellung einer angemessenen Aufgabe
allgemeinen oder literarischen Inhalts mit guter Gliederung der Gedanken.
b) Deutsche Literatur.
Kenntnis der Entwicklung des deutschen Schrifttums in seinen bedeutendsten Erschei-
nungen und Vertretern; nähere Vertrautheit mit der mittelhochdeutschen und der neu-
hochdeutschen Blütezeit unserer Dichtung, insbesondere dem Nibelungen= und dem
Gudrunlied, Wolfram von Eschenbach, Walther von der Vogelweide, mit Lessing, Goethe
und Schiller sowie mit den bedeutendsten schwäbischen Dichtern (Uhland, Mörike); ein-
gehendes Verständnis behandelter Schriftwerke.
c) Deutsche Sprachlehre.
Eingehende Kenntnis der Satzlehre und der Formenlehre unserer Schriftsprache;
ausreichende Vertrautheit mit Lautlehre, Wortbildungs= und Bedeutungslehre der neu-
hochdeutschen Sprache auch nach ihren geschichtlichen Grundlagen; einige Kenntnis der
wichtigsten deutschen Mundarten, besonders der oberdeutschen.
5. Französische Sprache.
Lautreine Aussprache; sichere Kenntnis der Elementargrammatik; sachliches und
sprachliches Verständnis eines leichteren prosaischen Abschnitts und einfacher Gedichte;
einige Fertigkeit im schriftlichen und mündlichen Gebrauch der Sprache.
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