Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1917 (94)

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findet sie außerdem auf Ansuchen der Beteiligten jährlich einmal nach den alten Be— 
stimmungen statt. 
3. Die Ergänzungsprüfung wird erstmals im Jahr 1919 abgehalten. 
(u) Mit der Einführung der vorliegenden Prüfungsordnung sind aufgehoben die 
Ministerialverfügungen 
vom 8. Juli 1897, betreffend die erste und zweite Dienstprüfung der Volksschul- 
lehrer (Reg. Bl. S. 160), 
vom 4. Januar 1900, betreffend die erste und zweite Dienstprüfung der Volksschul- 
lehrerinnen (Reg. Bl. S. 27), 
vom 9. Juni 1900, betreffend die Dienstprüfung der Kandidaten für Präzeptors- 
und Reallehrersstellen (Reg. Bl. S. 488). 
Stuttgart, den 1. Mai 1917. 
Habermaas. 
Bekanntmachung des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens, 
betreffend die Genehmigung der Stistung der chemischen Industrie für die chemischen Institute der 
Technischen Hochschule in Stuttgart. Vom 21. Mai 1917. 
Seine Königliche Majestät haben am 17. Mai 1917 allergnädigst geruht, 
die Stiftung der chemischen Industrie für die chemischen Institute der Technischen 
Hochschule in Stuttgart zu genehmigen. 
Stuttgart, den 21. Mai 1917. 
Habermaas. 
  
  
— — — 
Gedruckt in der BuMchdruckerei Chr. Scheufele in Stuttgart.
	        
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