Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1918 (95)

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Umstehend bezeichnete Person ist weiter verurteilt worden *): 
Nr. nach Mitteilung Aktenzeichen am durch wegen I auf Grund zu 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
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*) Hier können von der Registerbehörde-alle später mitgeteilten Bestrafungen, von der mittetlenden Behörde die bei der Registerbehörde nock 
nicht vermerkten Vorbestrafungen eingetragen werden.
	        
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