Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1918 (95)

253 
Nr. 
Regiernugsblatt 
Württemberg. 
  
  
  
  
Ausgegeben Stuttg art „Montag, den 2. Dezember 1918. 
Inhalt: 
Aufruf der provisorischen Regierung an das württembergische Volk vom 11. November 1918. S. 253. — 
Königliche Verordnung, betreffend die Ermächtigung der Gemeinde Schömberg, Oberamts Neuenbürg, zur 
Erwerbung des für die Erweiterung der Gemeindewasserleitung erforderlichen Grundeigentums im Wege 
der Zwangsenteignung. Vom 31. Oktober 1918. S. 255. — Verfügung des Ministeriums der aus- 
wärtigen Angelegenheiten, Verkehrsabteilung, betreffend Anderung der Württ. Postordnung vom 12. Sep- 
tember 1917. Vom 13. November 1918. S. 256. — Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend 
die Viehseuchenumlage für das Jahr 1918. Vom 7. November 1918. S. 258. — Verfügung dos Mini- 
steriums des Innern, betreffend die Prüfung der Gemeinderechnungen. Vom 18. November 1918. S. 259. 
— Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Umlage des Gebäudebcandschadens für das 
Jahr 1919. Vom 20. November 1918. S. 260. — Verfügung des Ministeriums des Kirchen und Schul- 
wesens, betreffend das Vermögen der Mitglieder der staatlich anerkannten Kongregationen. Vom 13. No- 
vember 1918. S. 261. 
  
An das württembergische Polk! 
Das am 8. November gebildete parlamentarische Gesamt-Ministerium hat seine 
Entlassung erbeten und erhalten. 
Die Mitglieder der neuen Regierung haben die Geschäfte übernommen und die 
gesamte öffentliche Gewalt liegt von nun ab in den Händen der provisorischen Regierung. 
Die provisorische Regierung hat ihr in der Kundgebung vom 9. November gege- 
benes Versprechen erfüllt, geeignete Fachleute für die Fortführung der Verwaltungs- 
geschäfte heranzuziehen ohne Rücksicht auf deren politische oder religiöse Gesinnung. 
Es sind in die Regierung neu eingetreten die Herren Baumann für das Ernährungs- 
wesen, Kiene für die Justiz, Liesching für die Finanzen.
	        
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