Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1918 (95)

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Das Verkehrswesen bleibt dem Ministerium des Auswärtigen unterstellt. Die 
obersten fachmännischen Leiter bleiben für die Eisenbahnen der Präsident der General- 
direktion der Staatseisenbahnen Staatsrat Stieler, für das Postwesen der Präsident 
der Generaldirektion der Posten und Telegraphen Metzger. 
Diese Gestaltung der Dinge ist erfolgt im Einvernehmen mit dem Arbeiter- und 
Soldatenrat. 
Nur Verfügungen, die von der Regierung und den zuständigen Ministerien aus- 
gehen, haben Rechtskraft. Die bisher von anderen Stellen abgegebenen Ausweise ver— 
lieren sofort ihre Gültigkeit. 
Alle Gesetze und Verordnungen bleiben in Kraft, soweit sie nicht durch besondere 
Verfügung der Regierung geändert oder aufgehoben werden. Dies gilt insbesondere 
für alle die Bewirtschaftung der Lebensmittel regelnden Vorschriften. 
Der Sicherheitsdienst wird von den bisherigen staatlichen und gemeindlichen Organen 
unter Mitwirkung von Soldaten ausgeübt. Die Soldaten folgen ausschließlich den 
Anordnungen des Leiters des Kriegswesens. 
Eine ausgedehnte Amnestie wird in den allernächsten Tagen gewährt. 
Die Umwälzung ist vorläufig vollzogen. Die friedliche Entwicklung muß das 
weitere Ziel sein. Pflicht aller Volksgenossen ist es, hierbei mitzuwirken und die ge- 
waltigen Kulturaufgaben zu fördern, die nach den Zerstörungen des Weltkriegs vor 
uns stehen. 
In erster Linie muß die strengste Ordnung gesichert werden, um die Städte und 
Industriegebiete vor dem Hungertod zu schützen. Das Land hat alle Veranlassung, 
eine geordnete Verpflegung der Städte und der zurückkehrenden Truppenmassen sichern 
zu helfen, da nur so ein regelloses Hinwegströmen über das platte Land mit allen 
seinen schlimmen Folgen verhindert werden kann. 
Die heute schon herrschende Not wird durch das Zurückfluten Hunderttausender von 
Soldaten ins Ungeheuere gesteigert. Diese unerhörte Zwangslage nötigt zu sofortigen 
scharfen und weitgehenden Maßnahmen.
	        
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