Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1918 (95)

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Negierungsblatt 
r 
Württemberg. 
Ausgegeben Stuttgart, Samstag, den 21. Dezember 1918. 
Inhalt: 
Bekanntmachung, betreffend den Wegfall der Gebührenfreiheiten der fürstlichen Personen im Post- und Tele- 
graphenverkehr. Vom 2. Dezember 1918. S. 265. — Wahlordnung für die verfassunggebende württem- 
bergische Landesversammlung. S. 266. — Verfügung des Ministeriums des Innern zum Vollzug der 
Wahlordnung für die verfassunggebende Landesversammlung. Vom 11. Dezember 1918. S. 271. — Ver- 
fügung des Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens, betreffend die Prüfungsordnung für das höhere 
Lehramt. Vom 22. November 1918. S. 288. 
Bekanntmachung, 
betreffend den Wegfall der Gebührenfreiheiten der fürstlichen Personen im post= und Telegraphen= 
verkehr. Vom 2. Dezember 1918. 
Nachdem der König die Krone niedergelegt hat, sind die Gebührenfreiheitsrechte, die 
ihm und der Königin im Post-, Telegramm= und Fernsprechverkehr, sowie den übrigen 
Mitgliedern des bisherigen Königlichen Hauses im Postverkehr zustanden, in Wegfall ge- 
kommen. Auch die Gebührenfreiheiten der regierenden Fürsten der anderen Bundes- 
staaten, ihrer Gemahlinnen und Witwen haben im inneren württembergischen Post= und 
Telegrammverkehr zu bestehen aufgehört. 
Die Portofreiheiten der Mitglieder des fürstlichen Hauses Thurn und Taxis werden 
hiemit aufgehoben. 
Die Bestimmungen über die Durchführung trifft das Ministerium der auswärtigen 
Angelegenheiten, Verkehrsabteilung. 
Stuttgart, den 2. Dezember 1918. 
Die provisorische Regierung: 
Der Vorsitzende: 
Blos.
	        
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