Fürstliche Personen. Wegfall der Gebührenfreiheiten der fürstlichen Personen im Post= und
Telegraphenverkehr. 265.
G.
Gebäranstalt in Stuttgart. Verpflegungsgelder für die in die Gebäranstalt aufgenommenen
Schwangeren und Wöchnerinnen. 193.
Gebäudebrandschaden. Umlage für das Jahr 1919. 260.
Gebäudebrandversicherung (. Brandversicherung.
Gebühren. Gebühren der Gemeindebeamten in Brandversicherungssachen. 34.
Gebühren der approbierten Arzte für die Geschäfte der Privatpraxis. 39.
Gebühren für die Prüfungen der Dampfkessel usw. durch den Revisionsverein. 55.
Abänderung der Gebührenordnung für die Prüfung von Aufzügen (Fahrstühlen) durch
die Ingenieure des Württembergischen Revisionsvereins. 62.
Gebühr für Ausfertigung von Abschriften usw. durch Ortsvorsteher und Ratsschreiber. 63.
Sitzungstaggeld der Gemeinderatsmitglieder. 168.
Kriegszuschläge zu den landesrechtlichen Gebühren der Rechtsanwälte. 169.
Kriegszuschläge im Bereiche der Notariatsgebührenordnung. 171.
Taggeld für besondere Dienstverrichtungen nach den Vorschriften der Vollzugsver-
fügungen zur Gemeinde= und zur Bezirksordnung. 177.
Gebührenfreiheiten. Wegfall der Gebührenfreiheiten der fürstlichen Personen im Post= und
Telegraphenverkehr. 265.
Gebundene Vermögen. Erleichterung des Erwerbs von Kriegsanleihe. 45. 166.
Gefängnisaufseherordnung. 242.
Gefängnisse. Abänderung der K. Verordnung, betreffend die Dienstverhältnisse der dem Land-
jägerkorps zugeteilten Angestellten an den gerichtlichen Gefängnissen und Strafanstalten. 173.
— Wortlaut der K. Verordnung (Gefängnisaufseherordnung). 242.
Gehalt. Vierteljährliche Vorauszahlung des Gehalts usw. der Beamten. 34.
Desgleichen der Besoldungsbezüge der Lehrer und Lehrerinnen an Volksschulen. 73.
Geisteskranke. Verpflegungsgelder der Staatsirrenanstalten. 179.
Gemeindebeamte. Gebühren in Brandversicherungssachen. 34.
Gebühr für Ausfertigung von Abschriften usw. durch Ortsvorsteher und Ratsschreiber. 63.
Wahlzeit der Ortsvorsteher während des Krieges. 86.
Taggeld für besondere Dienstverrichtungen nach den Vorschriften der Vollzugsverfügungen
zur Gemeinde= und zur Bezirksordnung. 177.
Gemeindeordnung. Abänderung der Gemeindeordnung (Sitzungstaggeld der Gemeinderats-
mitglieder). 168. ·
Taggeld für besondere Dienstverrichtungen nach den Vorschriften der Vollzugsverfügung
zur Gemeindeordnung. 177.