Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1918 (95)

Vordruck 
VII. 
  
der bereits im Geburtsjahr zur Impfung gelangten Kinder für 19 
Bemerkungen. 
28 
Tiste 
I. In die „Liste der bereits im Geburtsjahr zur Impfung vorgestellten Kinder“ sind vom Impfarzt die Namen usw. 
nach Maßgabe der Spaltenüberschriften von allen denjenigen Kindern einzutragen, die vor Ablauf desjenigen Kalender- 
jahrs, innerhalb dessen sie geboren sind, bereits zur Impfung vorgestellt und wirklich geimpft worden sind. 
II. In Spalte 7 ist der Name derjenigen Anstalt oder sonstigen Stelle, von der der Impfstoff bezogen wurde, einzutragen. 
III. Die Erstimpfung hat als erfolgreich zu gelten, wenn mindestens eine Pustel zur regelmäßigen Entwicklung gekommen ist. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
(2. Seite) 
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[3.Seite] 
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—— 75 Bemerkungen 
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