Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1918 (95)

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haus als mit dessen Einrichtungen unverträglich erscheinen lassen, worüber gegebenen- 
falls die Arbeitshausverwaltung zuvor zu hören ist.“ 
Stuttgart, den 6. März 1918. 
Mandyy. Fleischhauer. 
  
Bekanntmachung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, Verkehrsabteilung, 
betreffend die Genehmigung für die Nebeneisenbahn Möckmühl—Dörzbach. Vom 8. März 1918. 
Der folgende Nachtrag zu der Genehmigung für den Bau und Betrieb der Neben- 
eisenbahn von Möckmühl nach Dörzbach wird öffentlich bekannt gemacht. 
Stuttgart, den 8. März 1918. 
Weizsäcker. 
Nachtrag 
zu der Genehmigung für den Bau und Betrieb der Nebeneisenbahn 
von Möckmühl nach Dörzbach. 
SI. 
Aus der Unternehmergesellschaft für den Bau und Betrieb der schmalspurigen 
Nebeneisenbahn von Möckmühl nach Dörzbach Genehmigungsurkunde vom 4./13. 
Januar 1899, Regierungsblatt für das Königreich Württemberg von 1899 S. 14 und 
Staats-Anzeiger für das Großherzogtum Baden Nr. IV von 1899 S. 42 sind der 
Wirkliche Geheime Rat Baron Moritz von Cohn in Dessau und seine Rechtsnachfolger 
sowie die Firma Vering und Wächter in Berlin ausgeschieden. An Stelle der Firma 
Vering und Wächter, die den Betrieb der Bahn geführt hat, ist in die Gesellschaft 
eingetreten die 
Deutsche Eisenbahn-Betriebs-Gesellschaft, Aktiengesellschaft in Berlin; 
auf sie sind vom 1. April 1917 an alle Rechte und Pflichten der Firma Vering und 
Wächter aus der Genehmigung, insbesondere auch die Betriebsführung übergegangen.
	        
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