Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1918 (95)

Für die unter C 1—4b der „Bestimmungen“ angegebenen Verwendungszwecke 
kommen nur noch 2 Papiersorten in Frage, nämlich 
Kriegs-Normal 3a, hergestellt aus 100 % ungebleichtem Zellstoff, 
Kriegs-Normal 4a, hergestellt aus ungebleichtem Zellstoff (höchstens 60 00) 
und Holzschliff, 
und zwar beide sowohl als Schreibpapier als auch als Schreibmaschinen-Durchschlag- 
papier. 
Beide Papiersorten müssen das in §& 2 der „Bestimmungen“ vorgesehene Wasser- 
zeichen führen unter Hinzufügung des Buchstabens K vor dem Wort „Normal“. 
Hinsichtlich der Festigkeitseigenschaften (Reißlänge, Dehnung, Falzwiderstand) gelten 
für diese beiden K-Papiere die für die Friedensware 3à bezw. 4 a vorgeschriebenen 
Werte. 
An Stelle von Normal 1, 2à und 2b und 3a ist in Zukunft K-Normal 3a zu 
verwenden, an Stelle von Normal 3b, 4a und 4b: K-Normal 4a. Für alle weniger 
wichtigen Entwürfe ist Konzeptpapier ohne Wasserzeichen (Verwendungsklasse 6) mit 
höchstens 50% ungebleichtem Zellstoff zu verwenden. 
Für die Klassen 5 (Briefumschläge, Packpapier) 
7 (Druckpapier) 
ist nur je eine Sorte zulässig und zwar 
5b mit höchstens 50 % ungebleichtem Zellstoff)] Festigkeitseigenschaften wie bei 
1.. „ 50 „ „ der Friedensware. 
Stuttgart, den 31. März 1918. 
..- Ministerium -—- Ministerium Ministerium -.« 
FYLUIZCRUJI der auswärtigen Miniinn des Kirchen · und des derialsenun. 
er Justiz: Angelegenheiten: « ' Schulwesens: Kriegswesens: zben: 
Mandry. Weizsäcker. Köhler. Fleischhauer. v. Marchtaler. Pistorius.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.