Full text: Modernes Fürstenrecht

Inhalteverzeichnis. 
deutung ihrer Radizierung. Unterschied zwischen Zivilliste 
und Dominialrente. Ansprüche der übrigen Familienange- 
hörigen. Rechtliche Natur von Apanage, Sustentation, Aus- 
steuer, Wittum u. s. w. Ihre Minderung und Einziehung 
II. Öffentliches Fürstenrecht. 
. Die öffentlichen Rechtsverhältnisse von Familie 
und Familienhaupt, 
. Die Gliederung des landesherrlichen Hauses. Ursprüngliche 
und angeheiratete Mitglieder. Agnaten und Kognaten, Linie. 
Haupt- und Unterlinien. Haupt- und Nebenlinien. Teil- 
weise und völlig selbständige Nebenlinien. Spezialhaus. 
Gesamthaus . 
. Die Hausorgane: a) die aus Mitgliedern des Hauses "gebil- 
deten; oberstes Organ die Gesamtheit der Agnaten; Stimmen- 
Gleichberechtigung; Familienhaupt; Familienrat; b) Haus- 
beamte (ehrenamtliche und angestellte); Unterschied zwischen 
Haus- und Hofdienst. Hausministerium 
. Die öffentlichen Rechte des fürstlichen Hauses. "Autonomie. 
Hausdisziplin. An räumliche Grenzen rechtlich nicht ge- 
bunden . 
. Die landesfürstliche Hausgewalt ii im einzelnen. Ihre Ausübung 
bedarf keiner Mitwirkung eines Staatsministers als solchen. 
Berücksichtigung politischer Interessen. Beendigung 
B. Das Verhältnis der Familienmitglieder zum Staat. 
1. Die Thronfolge. 
a) Das Verhältnis von Thronfolgefähigkeit zu Familienange- 
hörigkeit. Die Thronfolgefähigkeit der Erbtochter. Beide 
können von einander unabhängig sein nach Erwerb und 
Verlust. Verlust der Thronfolgefähigkeit aus strafrecht- 
lichen Gründen . . 
b) Erwerb der Thronfolgefähigkeit mit und ohne gleichzeitigem 
Familienmitgliedschaftserwerb. Die alten Lehensverträge 
als solche sind unwirksam (Eventualbelehnung, Lehens- 
anwartschaft, Samtbelehnung, Rückfall an den Lehens- 
herrn), jedoch Rheinbundsakte Art. 34. Einräumung von 
eventuellen Sukzessionsrechten durch Hausverträge (insbe- 
sondere Erbverbrüderungen) und staatliche Verträge (ver- 
tragsmäßige Thronfolge), durch mangels und Staats- 
gesetz (Testamente) . . . . . 
Beite 
34l 
352 
360 
370 
373 
378 
. 382
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.