160 $ 17. Ebenbürtigkeit.
so bestand zwischen ihnen doch von Anfang an infolge der
Verschiedenheit ihres Länderbesitzes ein erheblicher Unter-
schied in bezug auf das ihnen zukommende Stimmrecht. In
der mittelalterlichen Periode waren nur die Stimmen der
angesehensten Reichstagsmitglieder berücksichtigt; auf die
Meinung der geringeren Mitglieder kam, auch wenn sie an
Zahl überwogen, nichts mehr an, sofera jene einig waren!).
Hieraus ergab sich, als im Laufe des 16. Jahrhunderts eine
feste Stimmordnung entstand, daß die politisch weniger ein-
flußreichen Mitglieder des Reichsfürstenrates ein geringeres
Stimmrecht erhielten, als die einflußreichen. Eine feste Grenze
bot hier der Gegensatz zwischen Fürsten einer-, und Grafen
und Freien Herren andererseits. Die ersteren hatten nach
ihrer historischen Entwicklung eine höhere Rechtsstellung,
als die beiden anderen Stände. Sie besaßen ein Fahnlehen.
Daß nicht auch zwischen Grafen und Freiherren ein Unter-
schied im Gewichte ihrer Stimme gemacht wurde, erklärt sich
daraus, daß die Herren größtenteils den Grafentitel annahmen,
weshalb auch die Plätze, wo die Grafen und Freien Herren
im Reichstage saßen, lediglich Grafenbänke hießen.
b) Die Fürsten erhielten nun bei der sich ausbildenden
näheren Regelung der Abstimmungsverhältnisse im Fürstenrate
grundsätzlich Virilstimmen, die Grafen nur Kuriatstimmen.
Von den 65 weltlichen Stimmen, welche der Reichsfürstenrat
vor Beginn des französischen Revolutionskrieges zählte, waren
56 Viril-, 5 Kuriatstimmen der Fürsten und diesen 61 fürst-
lichen Stimmen standen nur 4 gräfliche Kuriatstimmen gegen-
über, die der schwäbischen, wetterauischen, fränkischen und
westfälischen Grafenbank. Und nicht nur dies: während sich
in die 5 fürstlichen Kollektivstimmen lediglich 12 Fürsten
teilten, waren an dem fränkischen Grafenkollegium 16, am
schwäbischen 26, am wetterauischen 27, am westfälischen
gar 34 Einzelpersonen beteiligt und ist die fränkische Grafen-
bank erst 1641, die westfälische erst 1653 entstanden; vorher
war das Stimmgewicht der Grafen also auf zwei Kuriat-
stimmen beschränkt ?).
ı) Siehe Schröder 8 46 S. 511.
?) Nur wenn man diese wichtigen Unterschiede unbeachtet läßt, kann man,