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schah durch einen Rexe/s vom 16. Juli 18583, den der Fürst
15. November 1853 genehmigte, aber erst 28. Oktober 1856 im
Regierungsblatte veröffentlichte. Dieser Rezeß gilt heute noch.
b) Eine derartige Vereinbarung verliert dadurch nicht den
die Agnaten schützenden Vertragscharakter, daß sie zu einem
Bestandteil der Verfassung erklärt wird. Sie ıst dann eben
Vertrag und Gesetz zugleich. Durch ihren Charakter als Ver-
fassungsgesetz wird der Schutz der Agnaten staatsrechtlich
erhöht, ohne daß die vertragsmäßigen Rechte des Hauses
Einbuße erlitten. Das Haus steht trotzdem nach wie vor zum
Staate auch in Vertragsverhältnis; ohne Zustimmung der Ag-
naten kann das Rechtsverhältnis keine Änderung erfahren,
soll nicht Vertragsbruch begangen werden.
a) Eine Rechtslage solcher Art finden wir augenblicklich
z. B. in Koburg-Gotha. Am 1. März 1855 wurde zwischen
dem herzoglich sachsen-gothaischen Gesamthause einerseits
und dem durch Staatsministerium und Landtag vertretenen
Herzogtum Gotha andererseits ein Vergleich über die Aus-
scheidung des Domänengutes und Staatsgutes aus dem bis-
herigen Kammer- und Domänenvermögen im Herzogtum Gotha
geschlossen, inhaltlich dessen das bisherige Kammer- und
Domänenvermögen in zwei Teile geteilt wurde, von denen
der eine unter der Bezeichnung Domänengut als Eigentum
jenes Gesamthauses, der andere unter der Bezeichnung Staats-
gut als Eigentum des Herzogtums Gotha unwiderruflich an-
erkannt wurde. Ein Staatsgesetz vom gleichen Tage (Schuize,
Hausgesetze III S. 297) bestimmt, dieser Vertrag gelte als
Gesetz und genieße desselben Schutzes, welchen das Staats-
grundgesetz vom 3. Mai 1862 der Verfassung des Herzogtums
Gotha gewähre.
ß) In ähnlicher Weise geschah in Oldenburg durch Ver-
trag zwischen Großherzog und Landtag vom 5. Februar 1849
eine Sonderung des Domanialvermögens in Krongut und
Staatsgut. Art. 179 des oldenburgischen Staatsgrundgesetzes
vom 22. November 1852 verfügt hierzu: die Vereinbarung sei
als ein wesentlicher Bestandteil des Staatsgrundgesetzes an-
zusehen.
y) Interessant sind auch die Verhältnisse in Lippe. Hier