8 57. Der Begriff der vormals regierenden Familie. 453
bezw. Art. 8 des Hausgesetzes für Koburg und Gotha lesen
wir übereinstimmend: „Dafern beim Aussterben der regierenden
Linie zwei gleich nahe Linien vorhanden sein sollten, so wird
die jüngere durch die ältere ausgeschlossen.“
B. Diese nichtregierenden Mitglieder bezw. Linien sind
regelmäßig solche, welche noch nicht regiert haben, aber es
vermögen auch solche zu sein, welche überhaupt nicht regieren
werden oder schon regiert haben.
1. a) Wir wissen, daß Sukzessionsfähigkeit wohl die regel-
mäßige Voraussetzung bezw. die natürliche Wirkung der
Hausmitgliedschaft darstellt, aber daß es auch nicht sukzessions-
fäbige Hausmitglieder gibt. Davon handelten wir in $ 43.
Im Wege der Verleihung oder Aufnahme können Persönlich-
keiten Hausmitglieder werden, welche Thronfolgefähigkeit
vorher nicht besitzen und solche durch den Eintritt in die
Hausgenossenschaft auch nicht erwerben. Und ebenso ist
möglich, daß Hausangehörige auf ihr Anwärterrecht verzichten
oder dies sonst verlieren. Sie hören dadurch nicht von selbst
auf, auch Familienglieder zu bleiben.
b) Auf der anderen Seite besitzt der zurückgetretene
Monarch für die Regel (siehe $ 52 II) keine Thronanwart-
schaft mehr, bleibt aber trotzdem Hausmitglied.
2. Was in den beiden angegebenen Richtungen für ein-
zelne Mitglieder gilt, ist auch zugleich für Abkömmlinge der-
selben, also für ganze Linien möglich. Dabei ist zu betonen,
daß der Ausdruck regierende Linie, wie der Ausdruck
regierendes Haus, a potiori gebraucht ist. Regierende Linie
ist die Linie, aus welcher der jeweilige Throninhaber hervor-
geht. Wie beim regierenden Hause grundsätzlich alle anderen
Mitglieder außer dem „regierenden Herrn“ nichtregierende
Mitglieder darstellen, so besteht auch die regierende Linie
grundsätzlich nur aus einem regierenden, im übrigen aus-
schließlich aus nichtregierenden Mitgliedern.
C. Somit ist der Begriff des regierenden Hauses auch
nicht aufgehoben, wenn es sich, von dem regierenden Herrn
abgesehen, nur aus Mitgliedern, welche überhaupt nicht regieren
werden, oder nur aus Mitgliedern, welche schon aufgehört
haben, zu regieren, zusammensetzt. Nichts steht im Wege, dafs