Inhaltsverzeichnis.
Allgemeiner Teil.
Erstes Kapitel.
Die Stellung des landesherrlichen Hauses und landesherrlichen
Hausrechtes zum Staate nach gegenwärtigem Recht.
Seite
81. 1. Die hearschende Lehre . . . . 2 2 22 ee... 1
- 2. Das wirklich geltende Recht.
82. a) Das Recht am Throne, nicht vom Staate verliehen. Die
Bedeutung von Gottes Gnaden. Die Verfassungsurkunde
nicht begründend, sondern voraussetzend . . . . ?
8 3. b) Das Recht am Throne, nicht durch den Staat entziehbar..
Thronverzichte und Rangausweichungen vor Anfall. Schieds-
verträge über Thronfolge. Erbverbrüderungen. Unteilbarkeit.
Kognatenerbfolge . . . . 22
8 4. c) Die reichsrechtliche Anerkennung der Unentziehbarkeit. . 64
85. d) Die Folgen rechtswidriger Entziehung oder Schmälerung
agnatischer Rechte. Entschädigungsansprüche . . . . . 79
Zweites Kapitel.
Das Wesen der landesfürstlichen Familiengewalt und der
Begriff des landesherrlichen Hauses.
8 6. 1. Das Wesen der landesfürstlichen Familiengewalt. Eine Schöp-
fung des modernen Staates. Demgemäß Häuptern nicht-
regierender Häuser und Chefs von Gesamthäusern als solchen
nicht zustehend. Ihre Regelung durch Staatsgesetz, Hausgesetz,
Hausverordnung. Hausrecht hier unter dem Staatsrecht . . 84
8 7. 2. Der Begriff des landesherrlichen Hauses. Weitere und engere
Bedeutung. Verhältnis beider zu einander. -. . . ...89