8 8.
89.
8 14.
Inhaltsverzeichnis,
Drittes Kapitel.
Die Faktoren der fürstlichen Hausgesetzgebung.
Die Satzungsgewalt des fürstlichen Hauses einstens. Die Auf-
fassung der absoluten Zeit nach Auflösung des alten Reiches.
Die Umstimmung durch das Yertassungsprinzip. Die »guatische
Zustimmung in der Gegenwart . . .. .
Viertes Kapitel.
Die Rechtswirkungen der Mitgliedschaft im
landesfürstlichen Hause.
1. Notwendige, natürliche und zufällige Wirkungen. Unterord-
nung unter die Hausgesetzgebung und Hausgewalt, Eben-
bürtigkeit, äußere Ehrenstellung. — Teilnahme an der Haus-
gesetzgebung, Anspruch auf Versorgung, Anwartschaft am
Hausvermögen, Mitverfügung über dessen Substanz, Thron-
folgefähigkeit. — Teilnahme am Familienrat und der laufenden
Verwaltung des Hausvermögens, Bestätigung für den Hof-
staat, Regentschaftsfähigkeit, Mitgliedschaft in der ersten
Kammer und im Staatsrat, erhöhter strafrechtlicher Schutz
der Ehre, besonderes Privatrecht, Vorrechte in bezug auf Ge-
richtsstand, Wehrpflicht, Steuerpflicht Heereslasten, Prozeß-
privilegien
2. Inhalt der Mitgliedschaft i im weiteren und im engeren Hause
3. Die öffentlichrechtlichen und die privatrechtlichen Wirkungen
der Mitgliedschaft. Die rechtliche Natur von Zivilliste, Apa-
nagen und anderen Ansprüchen. Das rechtliche Wesen der
einzelnen Äußerungen der Familiengewalt . . . ... .
4. Die Mitgliedschafts-Rechte und Pflichten im System
5. Das Verhältnis der Haus- zur Staatsangehörigkeit. Letztere
keine Voraussetzung und keine Wirkung der ersteren. Ein-
fluss der Übernahme eines fremden Thrones. Verlust der
Staatsangehörigkeit beendigt nicht auch die Hauszugehörig-
keit; ebensowenig hat Verlust der Hauszugehörigkeit Been-
digung der Staatsangehörigkeit zur Folge . -. . . 2. .»
Fünftes Kapitel.
Begriff und Einteilung des Fürstenrechtes.
Mangelhaftigkeit des Ausdrucks Privatfürstenrecht Standes-
herrenrecht kein Teil des Fürstenrechtes mehr. Einteilung des
Fürstenrechtes in solches der regierenden und der depossedierten
Häuser, ferner in Öffentliches und privates Fürstenrecht .
103
115
118
122
126
130
136