60 8 3. Das Recht am Throne, nicht durch den Staat entziehbar.
scheinlichkeit entsprechenden Beispielen über Umgestaltung
der Thronfolgeordnung, weil es dasjenige Staatswesen ist,
welches das jüngste landesherrliche Haus besitzt, indem der
primus acquirens der Landeshoheit daselbst Herzog Friedrich
August erst 1785 verstarb (vgl. Schulze Bd. II 379). Ihm, dem
damaligen Bischof zu Lübeck, zedierte und übertrug 1773 der
Großfürst und nachmalige Kaiser Paul von Rußland die Graf-
schaften Oldenburg und Delmenhorst mit der ausdrücklichen
Verfügung, daß er als primus acquirens gelten sollte. Infolge-
dessen gibt es in diesem Hause nur wenige Seitenverwandte
der regierenden Linie, zumal 1823 bereits die direkte Linie
des Herzogs Friedrich August ausstarb. Hinzu tritt, daß diese
Seitenverwandten infolge Vermählungen in der Hauptsache
dem russischen Kaiserhause attachiert wurden. Der Gründer
einer solchen Nebenlinie, die darum auch die russische Linie
des großherzoglichen Hauses!) genannt wird, der zweite Sohn
des 1823 zur Regierung gekommenen Herzogs Peter Friedrich
Ludwig, mit Namen Georg (1784—1812), vermählte sich mit
einer russischen Großfürstin; sein Urenkel Herzog Peter
Friedrich Georg (geb. zu Petersburg 1868) ist mit einer
Schwester des gegenwärtigen Zaren verehelicht. Es sind die
verschiedensten Gründe, die deshalb dafür sprechen, daß die
Vermutung der öffentlichen Meinung zutrifft, wonach die
genannte russische Linie des großherzoglichen Hauses auf
eine Regierungsnachfolge daselbst verzichtet hat. Nehmen
wir nun an, dieselbe habe nicht bloß dem großherzoglichen
Hause, sondern auch dem Staate Oldenburg gegenüber ver-
tragsmäßig verzichtet, so könnte dieselbe, ohne rechtswidrig
zu handeln, auch in dem Momente noch die Verzichtserklärung
zurücknehmen, in welchem bereits, weil infolge dieses Ver-
zichtes Besorgnisse wegen Vorhandenseins von grundgesetz-
lich berufenen Regierungsnachfolgern entstanden, der Groß-
herzog und Landtag in Oldenburg mit einer Umbildung der
verfassungsmäßigen Thronfolgeordnung befaßt wären. Würde
1) Nicht zu verwechseln mit der russischen Linie des Hauses Gottorp.
Dies ist das russische Kaiserhaus, Dieser Zweig ist der ältere des Hauses
Gottorp, während die jüngere Linie des Hauses Gottorp eben durch das
großherzoglich oldenburgische Haus dargestellt wird.