Full text: Modernes Fürstenrecht

8 30. 
8 31. 
8 32. 
8 33. 
8 34. 
8 35. 
8 36. 
8 37, 
8 38. 
Inhaltsverzeichnis. IX 
Beite 
schehen. Thron- und Thronfolgeverzicht, insbesondere Prin- 
zessinnenverzicht. Abänderung des Familiennamens (An- 
nahme eines bürgerlichen Namens). Entlassung aus dem 
Staatsverband, Niederlassung in einem anderen Staste . . 274 
e) Entziehung der Mitgliedschaft ist grundsätzlich unzulässig 
gegenüber Agnaten. Ausnahmen: Vorbehalt bei Erwerb der 
Mitgliedschaft, durch Reichsgesetz, auf völkerrechtlichem 
Wege. Die Entziehung von Titel und Rang gegen Mit- 
glieder und frühere Mitglieder. Nur bei Mitgliedern engerer 
Bedeutung reicht hierzu Verfügung des Familienhauptes 
allein aus; sonst ist nach gemeinem Fürstenrecht Zustimmung 
der volljährigen Agnaten notwendig. -. - - 2 2 2... 297 
f) Verjährung kein Verlustgrund.. . . 308 
g) Beendigung der Stellung als Dyuasi. Völkerrechtlicher 
Untergang des Btaates . . 309 
2. Die Beziehung der Verlustgrände zu "der "Mitgliedschaft 
weiteren oder engeren Sinne. Vermählung und Thronbe- 
steigung Erwerbe- und Verlustgründe zugleich . . . . . „ 312 
Die Entscheidung von Mitgliedschaftsstreitigkeiten. 
Kein Schutz aus B.G.B. 8 12. Positive und negative Fest- 
stellungsklage. Unterschied von den Thronfolgestreitigkeiten. 
Schiedsgerichtliche Entscheidung. Bundesrat, Folgen der rechts- 
kräftigen Entscheidung . » » » 02 222 ee... 8313 
D. Das Vermögensrecht der regierenden Familien. 
1. Allgemeines. Unterschied zwischen Art. 57 und 58 des E.G. 
BGB. ... > +. 
2. Die einzelnen Vermögensmassen, 
a) Das Hausvermögen. Hausgut und Hausfideikommiß. 
Domänen-Hausfideikommiß undeinfaches Hausfideikommiß,. 
Schatull- und Kabinettegüter. Hof-Kammer- und Staats- 
Kammergüter. Fideikommisse des Gesamt- und des Spezial- 
hauses. Rechtliche Natur des Domänen-Hausfideikommiß. 
Beendigung des Eigentums des Hauses am Domänengut 
bei Untergang des Staates (Einverleibung). Entschädigungs- 
ansprüche. Rechtliche Natur der Vereinbarungen über 
das Domänengut zwischen Haus und Ständen . . . . 324 
b) Das Privatvermögen der Hausmitglieder. Vormundschaft 338 
3. Die vermögensrechtlichen Ansprüche der Familienmitglieder 
gegen Staat, Haus oder Fürst. Natur der Zivilliste. Be-