Full text: Deutsches Flaggenhandbuch.

war also ein Zugeständnis an diese drei freien Hansestädte. — 
Sind wir richtig informiert, so ist besonders Hamburg dafür 
interessiert gewesen. Als der Vertreter des hamburger Staates 
bei den Vorberatungen über den Entwurf der Bundesverfassung 
über die Flaggenfrage mit dem Bundeskanzler Grafen Bismarck 
persönlich verhandelte, soll er so lebhaft geworden sein, daß er 
mit der Hand auf den Tisch schlug. Darauf soll ihm der Bundes- 
kanzler bedeutet haben: „Wenn Sie das wiederholen, so wird mein 
Tyras das für einen Angriff auf meine Person halten und was 
geschieht, wenn er zur Verteidigung übergeht, dafür kann ich nicht 
bürgen.“ 
Durch Artikel 55 der Bundesverfassung wurde festgesetzt, 
daß die Flagge der deutschen Kriegs= und Handelsmarine schwarz- 
weiß-rot ist. Dieser Artikel ging später unverändert in die Reichs- 
verfassung über. (Siehe S. 36.) 
Die alte preußische Plagge. 
Wenn es nach den früheren Angaben den Anschein hat, daß 
die preußische Flagge seinerzeit seltener über die nordeuropäischen 
Meere hinauskam als die Flaggen der deutschen Hansestädte an 
der Nordsee, so wollen wir einer fast in Vergessenheit geratenen 
Periode gedenken, der Zeit preußischer Herrschaft in Ostfriesland, 
der Jahre von 1744 bis 1815. 
Der Seehandel, den der Große Kurfürst für sein Land an- 
strebte, erschien auch seinem Urenkel, dem König Friedrich dem 
Großen, so wichtig, daß er ihn mit allen Mitteln belebte, nach- 
dem Ostfriesland und mit ihm die Stadt Emden preußisch ge- 
worden war. 
Die Emdener Schiffe jener Zeit führten die preußische Flagge 
nach Ostasien und Ostindien. 
Das in unserer Abbildung gegebene Pinkschiff (Vollschiff 
ohne Kreuzmars und ohne Kreuzbramstänge) ist in Riß und 
Takelung typisch für jene, den Ereignissen nach weit hinter uns 
liegende Zeit.
	        
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