Full text: Deutsches Flaggenhandbuch.

Die Gösch. 
Die Bezeichnung Gösch stammt daher, daß die Geusen 
(Partei niederländischer Edelleute zur Zeit des Abfalles der Nieder— 
lande von Spanien im 16. Jahrhundert, später Partei aller vom 
Papsttum Abgefallenen) eine Flagge führten, die auf dem Bug- 
spriet wehte. Wir haben den Gebrauch der Niederländer nach 
Deutschland übernommen und die Flagge welche vom Bugspriet 
oder vom Bug weht, Gösch genannt. Die Niederländer nennen 
die Bugsprietflagge Geus; die Schweden, Norweger und Dänen 
nennen sie Gös; diese haben die Bezeichnung gleich uns entlehnt. 
Die Gösch deutscher Kriegsschiffe ist eine besondere Flagge, deren 
Farben und Symbol der Kriegsflagge entlehnt sind. 
Eine besondere Gösch für Handelsschiffe giebt es weder in 
Deutschland, noch in anderen Staaten. Es steht den Handels- 
schiffen vielmehr frei, jede beliebige Flagge als Gösch zu setzen. 
Eine ähnliche Abart der Nationalflagge wie unsere Gösch ist 
für Großbritannien und für die Vereinigten Staaten von Nord- 
amerika der sogenannte Union Jack. Dies ist diejenige Flagge, 
welche aus dem Unionszeichen der Nationalflagge, das bei beiden 
Nationen in der Ecke oben links liegt, besteht. Auch diese Be- 
zeichnung ist von anderen Nationen entlehnt; so heißt z. B. die 
Bugsprietflagge der portugiesischen Kriegsmarine der Jack nacional 
oder Jaque nacional. Wieder andere Nationen, z. B. die Fran- 
zosen, lassen ihre Kriegsschiffe am Bug die verkleinerte National- 
flagge heißen, welche in Frankreich Pavillon de beaupré (Bug- 
sprietflagge) genannt wird. 
Wo Kriegsschiffe eine besondere Bugsprietflagge führen, kehren 
Farbe und Zeichen der Kriegsflagge darin wieder. 
Admiralsflaggen und Flaggen hoher Marinebefehlshaber. 
Siehe hinten in den „Flaggen= und Salutvorschriften für 
die Kaiserlich deutsche Marine“ unter: „Die Flaggen der Admirale, 
der Kommodorestander u. s. w.“ 
Signalflaggen. 
Signalflaggen werden in den Kriegs= und Handelsflotten ge- 
braucht zur Verständigung von Schiff zu Schiff, von Schiff zu 
Land und umgekehrt. Die Möglichkeit dieser Verständigung reicht 
etwa bis zu 2,5 Seemeilen Entfernung.
	        
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