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Reede zusammenliegen, so setzt der älteste Kommandant, sofern er
nicht bereits den Flotillen- oder Divisionsstander führt, den Ancienne-
tätsstander im Kreuztopp.
Der Wimpel bleibt wehen.
Die Flaggen und Abzeichen im Boot.
Die Standarten, der Breitwimpel, die Rangabzeichen und
Wimpel können von der zur Führung auf einem Schiffe berech-
tigten Persönlichkeit auch in Booten — Rangabzeichen und Wimpel
nur in Booten der Kaiserlichen Marine — an einem im Bug aufge-
stellten Flaggenstock geführt werden, und zwar das Rangabzeichen
eines als Chef der Marinestation fungierenden Seeoffiziers innerhalb
des Stationsbereichs auch dann, wenn kein Schiff seine Flagge trägt.
Die zur Führung ihres Rangabzeichens berechtigten Vize-
und Kontre-Admirale führen in Booten Flaggen mit den früher
angegebenen Kugeln. Siehe Seite 13.
Flottillen, Divisions= und Anciennetätsstander werden nicht
in Booten geführt, an ihrer Stelle nur der Wimpel.
Während der Führung des Abzeichens in einem Boot bleibt
auf dem betreffenden Schiff das Abzeichen wehen.
Zeitbestimmungen über Führung der Flaggen und Abzeichen.
Standarten, Kommando= und Unterscheidungszeichen werden
mit Einschiffung des Betreffenden oder mit Ubernahme des Kom-
mandos geheißt, mit der Ausschiffung oder Abgabe des Kommandos
niedergeholt.
Von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang wird dicht unter
diesen Abzeichen, Wimpel ausgenommen, eine Laterne mit weißem
Licht geführt.
Der Wimpel wird mit der Indienststellung eines Schiffes
geheißt, mit der Außerdienststellung niedergeholt.
Weitere Bestimmungen über Kommandozeichen.
Jedes Kommandozeichen wird niedergeholt beim Setzen der
Kaiserstandarte auf diesem Schiff. Neben anderen deutschen und
neben allen fremden Standarten, sowie neben Landesflaggen bleibt
das Kommandozeichen wehen.
Nur in Booten, auf Werft= 2c. und Regierungsfahrzeugen
sowie auf Avisos, Torpedodivisionsbooten und Torpedobooten des
unterstellten Verbandes kann das Kommandezeichen gleichzeitig
mit dem auf dem Flaggenschiffe wehen.