Full text: Heerwesen und Dienst in der königlich bayerischen Armee.

88 1. Abthl. Stärke, Eintheilung und Ergänzung des Heeres. 
Werden ausnahmsweise solche Gesuche später auf Dienstwege einge- 
bracht, so ist die nachträgliche Einbringung zu motiviren. In beiden Fällen 
haben sich die einbefördernden Dienststellen über die körperliche und intel- 
lektuelle Befähigung des Bittstellers für den Berwaltungsdienst im Allge- 
meinen sowie über seine sittlichen und ökonomischen Verhältnisse auszusprechen. 
(Die durch oben bezeichnete Bewerber zu besetzenden Subalternbeamten- 
stellen der Militärverwaltung sind: A. Kriegsministerium: 1. Registratoren, 
2. Sekretäre, 3. Kanzleidiätarien. B. General-Miltärkasse und Korps- 
Kriegskassen: 1. Rendanten (General-Kriegs= und Korps-Kriegszahlmeister), 
2. Kontroleure, 3. Hauptbuchhalter, 4. Pensionszahlmeister, 5. Buchhalter. 
C. Generalstab: 1. Rendant, 2. Registrator. D. Intendanturen: 1. Inten- 
dantur-Registratoren, 2. Registratur-Assistenten, 3. Kanzlisten, 4. Bureau= und 
Kanzleidiätarien. E. Militär-Magazinswesen: 1. Proviantmeister, 2. Reserve- 
Magazins-Rendanten und Proviantamt-Kontroleure, 3. Proviantamts-Assistenten 
(Depot-Magazinsverwalter). F. Montirungsdepots: 1. Rendanten, 2. Kon- 
troleure, 3. Assistenten. G. Garnisons-Verwaltungswesen: 1. Garnisons- 
Verwaltungs-Direktoren, 2. Garnisons-Verwaltungs-Oberinspektoren, 3. Garnisons= 
Verwaltungs-Inspektoren, 4. Kasernen= Inspektoren. H. Lazarethwesen: 
1. Lazareth-Inspektoren und 2. Oberinspektoren. I. Verwaltung der Remont- 
depots: 1. Administratoren, 2. Verwaltungs- Assistenten, 3. Sekretär. K. In- 
validenhaus: 1. Rendant. L. Militär-Erziehungs= und Bildungs- 
anstalten: 1. Rendant, 2. Verwaltungs-Assistent. M. Militärfonds-Ver- 
waltung: 1. Kassirer, 2. Kontroleur, 3. Buchhalter, 4. Sekretäre.) 
Die Anmeldung eines anstellungsberechtigten Offiziers geschieht un- 
mittelbar bei dem Kriegsministerium unter ausdrücklicher Bezeichnung des 
Verwaltungszweiges, in welchem der Bewerber die Anstellung anstrebt, 
sowie der Behörde eventuell welcher anderen derselben Kategorie, bei welcher 
er die Vorbereitungspraxis anzutreten wünscht. 
Dem Gesuche liegen bei: 
1) ein militär= oder gerichtsärztliches Zeugniß, welches die körperliche 
Befähigung des Gesuchstellers für den in Aussicht genommenen 
Dienstzweig, für Magazinsverwaltung speziell auch die Befähigung 
für den Feldadministrationsdienst, für Garnisons= oder Lazareth= 
Verwaltung außer nicht zu weit vorgerücktem Lebensalter kör- 
perliche Rüstigkeit und Regsamkeit nachweist; 
2) in Fällen, in welchen für die angestrebte Bedienstung die Stellung 
einer Amtskaution auferlegt ist, eine Erklärung, ob und in welchem 
Betrage Bewerber Kaution zu leisten vermöge, und 
3) bei Anmeldung für den Dienst eines Administrators oder Ver- 
waltungs-Assistensten bei den Remontedepots das Absolutorium 
der landwirthschaftlichen Schule in Weihenstephan. 
Die Anmeldung kann auch für mehrere Verwaltungszweige gleich- 
geii tig erfolgen, berechtigt aber nur zur Bewerbung um eine bestimmte 
telle. 
Wenn die beigebrachten Nachweise annehmen lassen, daß der Bewerber 
den Anforderungen entsprechen werde, so erfolgt durch das Kriegsministerium 
die Einberufung zur Praxis nach Maßgabe der vorhandenen Gelegenheit 
zur Unterbringung und Beschäftigung bei den bezüglichen Verwaltungs- 
behörden und des Datums der Anmeldung des Bewerbers. 
Beim Antritte der Praxis wird der Bewerber durch den Amtsvor- 
stand mittels Handschlag zur Erfüllung seiner dienstlichen Obliegenheit und 
Wahrung des Amtsgeheimnisses verpflichtet und über diesen Akt Verhand- 
lung aufgenommen. 
 
	        
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