140 1. Abthl. Stärke, Eintheilung und Ergänzung des Heeres.
letztere nach dem für alle Pferde gleichen Rationssatz von 5000 Gr. Haber, 1500 Gr. Heu und 1750 Gr.
Stroh für den Tag, endlich Anordnung in wie weit der Militärkommissär für unvorhergesehene Aus-
gaben mit einem Vorschuß zu versehen ist.
Der Militärkommissär überweist die Pferde ordnungsmäßig den Transportführern. Von den
Transportmannschaften übernimmt in der Regel der Mann drei Pferde. Vom Zeitpunkte der förm-
lichen Abnahme an treten die Pferde in Militärverpflegung.
Nöthigenfalls durch den Militärkommissär gemiethete Koppelführer erhalten während ihrer
Dienste incl. des Marsches nach der Heimath die ortsüblichen Löhne, freies Quartier und Verpflegung
auf Kosten des Militärfonds.
Von dem Militärkommissär empfangen die Transportführer Nationale, welche über die für jeden
Truppentheil bestimmten Pferde gesondert aufzustellen, von dem Militärkommissär zu vollziehen und
von dem Transportführer an den Truppentheil auszuhändigen sind.
§. 34 u. 35 behandeln die zunächst von dem Civilkommissär zu bethätigende Rechnungslegung
und Auszahlung der Beträge.
§. 36. Grundsätzlich ist jede Aushebungskommission verpflichtet, die auf den Aushebungsbezirk
repartirten Pferde wirklich aufzubringen. Sollte die Aushebungskommission aus den ihr durch
die Musterungskommission zugesandten Pferden das Kontingent nicht aufbringen, so ist die Vor-
führung sämmtlicher als kriegsbrauchbar erachteten, in die Heimath entlassenen Pferde anzuordnen, und
wenn sich auch aus diesen Pferden der Bedarf nicht decken läßt, so ist dies sofort unter Angabe der
fehlenden Zahl und Gattung zur Heranziehung anderer Verwaltungsbezirke des Regierungsbezirkes der
Kreisregierung und dem Generalkommando zu melden.
Nach Beendigung des Aushebungsgeschäftes berichtet die Aushebungskommission hierüber und über
die Zahl der noch im Bezirke vorhandenen kriegsbrauchbaren Pferde der verschiedenen Kategorien.
§s. 37. Sofern die ansgehobenen ferde eines Verwaltungsbezirks wegen nachträglich
erkannter Untauglichkeit eines Theiles derselben das Kontingent nicht decken, so sind zunächst die
3 % Zuschlag und bei deren Unzulänglichkeit die übrigen bereits von der Aushebungskommission als
kriegsbrauchbar erkannten Pferde (s 26 u. 27) heranzuziehen, und im weitern Verfolg find die von
den Musterungskommissionen bezeichneten, aber noch als kriegsbrauchbar nicht zur Aushebung vor-
gestellt gewesenen Pferde des Verwaltungsbezirks auf Grund des Nationale direkt an den Aus-
hebungsort zu beordern. Wenn die Aushebungskommission bereits auseinander gegangen ist, so nimmt
der Vorstand der Distriktsverwaltungsbehörde bezw. dessen Stellvertreter allein unter Zuziehung eines
Thierarztes und der drei Taxatoren eine Nachrevission und Abschätzung vor, und sorgt für Bezahlung
und Ablieferung an die Truppentheile.
§. 38. Nach Erledigung des Aushebungsgeschäftes erhalten die Regierungspräsidenten von den
Distriktsverwaltungsvorständen Berichte und Uebersichten (Schema H), welche sie nach Verwaltungs-
bezirken zusammenstellen lassen und nebst Bericht dem Staatsministerium des Innern vorlegen.
§. 39. Die den Distriktverwaltungsbehörden nöthigen Druckformulare lassen die Regierungen
auf Rechnung des Militäretats anfertigen und erstern in genügender Zahl zustellen, für die Bereit-
haltung der Blanquets zu den Marschrouten und Requisitionsscheinen, sowie der den Transportführern
nöthigen Formulare, ferner für Beschaffung und Bereithaltung von Koppelzeug, Pferdemaaßen, Mähnen-
tafeln und Pferdebrenneisen sorgt die Militärbehörde. Die Mähnentafeln und Pferdebrenneisen werden
den Distriktverwaltungsbehörden durch die Generalkommandos zur Aufbewahrung übermittelt.
K.-M.-R. vom 21. Januar 1876, Nr. 829, V.-Bl. 4, enthält die Maximalpreise für Maaße,
Mähnentafeln, Koppelzeug und Brenneisen für Mobilmachungspferde.
Statistisches.
Nach der Zählung vom 13. Januar 1873 befanden sich n Baheen 350,867 Pferde
Darunter 46605 Fohlen unter 3 Jahren, 19433 Hengste, 164110 Stuten und 120719
Wallachen. Nach der Benützung waren es: 260415 Pferde zu landwirthschaft-
schaftlichen Zweckeu, 806 Hengste zur Zucht, 29440 zu Gewerbs= und Verkehrs-
zwecken, 4325 Reit= und Wagenpferde, 9276 Militärpferde.
Außerdem an Militärpferden: 9 Pferde der bayerischen Offiziere in Berlin, 624 in
Garnison in Elsaß-Lothringen, 2449 der Okkupationsarmee in Frankreich 30082 „
353,949 Pferde
Die Militärpferde abgerechnet trafen auf Ober= und Niederbayern (Rayon des I. Armeekorps)
193226; auf die übrigen Kreisbezirke (Rayon des II. Armeekorps) 158365 Pferde.