4 1. Abthl. Stärke, Eintheilung und Ergänzung des Heeres.
2. Train-Bataillon. (Würzburg.)
Das 2. Fuß-Artillerie-Regiment in Mobilmachungs-, Land-
wehr= und Ersatz-Angelegenheiten.
Das Festungs-Gouvernement Germersheim; die Komman=
danturen Amberg, Aunsbach, Aschaffenburg, Bamberg, Bay-
reuth, Erlangen, Landau, Nürnberg, Speyer, Würzburg
und Zweibrücken; die Platz-Kommandos Forchheim, Neu-
markt, Neustadt a. A., Rosenberg, Schwabach, Sulzbach.
Die in diesen Städten besindlichen Proviantämter, Garnisons=
Verwaltungen und Garnisons-Lazarethe.
Von den Truppen des II. Armee-Korps sind gegenwärtig als Friedens-
besatzung in Elsaß-Lothringen dislocirt:
Bayerische Besatzungs-Brigade in Metz.
4. Infanterie-Regiment König Karl von Württemberg.
8. Infanterie-Regiment Prankh.
5. Chevauxlegers-Regiment Prinz Otto.
Diese Besatzungstruppen sind dem XV. Armee-Korps, der 30. Division
und beziehungsweise 30. Kavalerie-Brigade attachirt, deren Ressortverhält-
nisse durch besondere Bestimmungen geregelt.
Die Feld-Artillerie-Brigaden, die Pionier= und Train--Bataillone, die
Eisenbahn-Kompagnie sind zwar in taktischer und beziehungsweise discipli-
närer Hinsicht den General-Kommandos untergeordnet, sie stehen aber der
Eigenthümlichkeit ihrer Waffe und ihres Materials wegen unter den be-
treffenden Inspektionen.
B. Die Kriegs-Eintheilung der Armee gibt der jeweillge
Mobilisirungsplan.
II. Abschnitt.
Das Reichs-Militär-Gesetz vom 2. Mai 1874.
(Vgl. Bl. 1874 Nr. 22.)
I. Organisation des Reichsheeres.
§. 1. Die Friedenspräsenzstärke des Heeres an Unteroffizieren
und Mannschaften beträgt für die Zeit vom 1. Januar 1875 bis zum.
31. Dezember 1881 401,659 Mann. Die Einjährig-Freiwilligen kommen
auf die Friedenspräsenzstärke nicht in Anrechnung.
§. 2. Die Infanterie wird formirt in 469 Bataillonen, die
Kavalerie in 465 Eskadrons, die Feld-Artillerie in 300 Batterien, von
welchen je 2 bis 4 eine Abtheilung bilden; die Fuß-Artillerie in 29, die
Pioniertruppe und der Train in je 18 Bataillonen. Die Bataillone haben
in der Regel 4, die des Trains 2 bis 3 Kompagnien.
In der Regel wird bei der Infanterie aus 3 Bataillonen, bei der
Kavalerie aus 5 Eskadrons, bei der Artillerie aus 2 bis 3 Abtheilungen
beziehungsweise Bataillonen ein Regiment formirt.