198 2. Abthl. Die Formation der Armee.
der Anfangs Oktober jeden Jahres stattfindenden mündlichen Prüfung
einzuberufen sind. Diese Prüfung soll sich in Form von Besprechung auf
die von dem Aspiranten selbst angegebenen Kenntnisse erstrecken und er-
kennen lassen, ob derselbe das nöthige Wissen und die geistigen Fähigkeiten
besitzt, um den Vorträgen an der Kriegsakademie in einer dem Zwecke
dieser Anstalt entsprechenden Weise folgen zu können. (K.-M.-R. 13. Juli
1867 Nr. 11341. K.-M.-R. 23. Januar 1876 Nr. 102 V.-Bl. 4.) Ist
die Prüfung bestanden, so wird Antrag zur Einberufung in den I. Kurs,
welcher auf 12 Zuhörer berechnet ist, gestellt. Die Einberufung erfolgt
durch das Kriegsministerium und zwar jedesmal nur für ein Jahr.
Der Studienplan umfaßt:
A. Kriegswissenschaftliche Lehrgegenstände: 1. Teaktik:
a) formale (I, 4); b) angewandte (I, 4). 2. Kriegsgeschichte: a) ältere!
(I, 2. II, 2); b) neuere (III, 6). 3. Waffenlehre (I, 2). 4. Befestigungs-
kunst (I, 2. II, 2). 5. Festungskrieg (III, 2). 6. Militärisches Auf-
nehmen und Zeichnen (I, 2). 7. Generalstabsdienst (III, 3). 8. Militär-
geographie (II, 4).
B. Lehrgegenstände formaler Bildung: 1. Höhere Mathe-
matik und höhere Geodäsie (I, 2. II, 3. III, 4). 2. Allgemeine Geschichte:
a) alte und mittlere (II, 4); b) neuere und neueste (III, 4). 3. Einleitung
in die Geschichte der Philosophie und Geschichte der Philosophie (II, 3).
4. Allgemeine Geographie (II, 4). 5. Physikalische Geographie (I, 2).
6. Chemie (I, 3). 7. Physik (I, 3). 8. Nationalökonomie (III, 3). 8. Staats-
und Völkerrecht (III, 3). 10. Sprachen: a) französische (I, 3. II, 3. III, 3);
b) englische (I, 3. II, 3. III, 3); c) russische (I, 3. II, 3. III, 3)"). Gegen-
stände 1. und 10.b sind fakultativ.
Reitunterricht wöchentlich 2 Stunden an der Egquitationsanstalt.
Praktische Uebungen. Während des 2. Semesters des I. Kurses
militärisches Aufnehmen im Terrain. Nach Beendigung des I. Kurses
Besuch des Lechfeldes und der Militärschießschule. Dienstleistung bei der
Infanterie. Nach dem II. Kurse Uebung im Terrain, in Taktik und Be-
festigung. Nach dem III. Kurse Besichtigung von Festungen. Anwohnen
bei den Uebungen der Pioniere. Generalstabsreise.
Gegen Ende des Studienjahres reicht jeder Akademiker eine schrift-
liche Darstellung über den Betrieb und Erfolg seiner Studien unter Bei-
lage der während des Kurses gefertigten Schriftstücke, Ausarbeitungen über
Vorlesungen, selbstständige Studien rc. ein; die graphischen Arbeiten werden
der Kommission übergeben. Ferner wird aus jedem obligaten Gegenstande
eine Frage schriftlich, jedoch ohne Klausur, innerhalb eines gestellten Ter-
mines bearbeitet, welche für jeden Einzelnen durch die Kommission aus
dem den Lehrern eingereichten Fragencyklus ausgewählt wird.
Jede Aufgabe muß eine selbstständige Arbeit erfordern, resp. er-
kennen lassen.
Mündliche Prüfungen finden in Form freier Vorträge statt, deren
Gegenstand dem Examinanden einige Tage vorher zur Vorbereitung mit-
getheilt wird.
*) Von den in Klammern stehenden Ziffern deuten die römischen den Kurs,
die arabischen die wöchentlichen Lehrstunden an. Gegenwärtig befinden sich im
III. (höchsten) Kurse 9 Infanterie= und Jäger-, 2 Kavalerie und 1 Artillerieoffizier.
Im II. Kurse 7 Infanterie= und Jäger-, 3 Kavalerie= und 2 Artillerieoffiziere.
Im I. Kurse 6 Infanterie= und Jäger-, 4 Kavalerie= und 2 Artillerieoffiziere.