Full text: Heerwesen und Dienst in der königlich bayerischen Armee.

VI. Abschn. Die Militärbildungsanstalten. 205 
Zulagen für das etatsmäßige Ofsizierspersonal, sowie die 
als Hilfslehrer und zur Ausbildung kommandirten 
Offiziere.... ... ... 5256 Mark 
Zulagen für das etatsmäßige Unteroffizierspersonal und 
kommandirte Unteroffiziere und Mannschaften 4104 
Tischgelder für die Subalternoffizirers 744 „ 
Sächliches: Allgemeine Unkosten, Scheibengelder, Schieß= 
prämien, Bureaubedürfnisse, Miethfuhren, Unterhal- 
tung des Schießplatzes, der Büchsenmacherwerkstätte 
uam 
Unterhaltung der Gebäude, Utensilien, Feuerung, Er— 
leuchtung Eern. 
  
2163 
300 „ 
Die Eaquitationsanstalt. 
(V.-Bl. 1868, Nr. 32.) 
Dieselbe wurde in München am 1. August 1868 errichtet und un- 
mittelbar dem Kriegsministerium unterstellt. 
Die Egquitationsanstalt hat zunächst eine Lehrabtheilung zu sein, aus 
welcher eine richtige und gleichheitliche Ausbildung im Reiten und in der 
Dressur von Pferden zur Verbreitung im Heere gelangt; 
demgemäß hat die Egquitationsanstalt auch den Reitunterricht an die 
Schüler der Militärbildungsanstalten zu ertheilen; endlich » 
soll diese Anstalt unbeschadet der Erfüllung ihrer Aufgabe als Lehr— 
abtheilung, ein Depot von Pferden aufstellen, aus welchem sich die nicht 
in der Kavalerie dienenden Offiziere, ihrem Dienstgebrauche entsprechend, 
beritten machen können. (Die Zahl der Verkaufspferde soll lediglich von 
den hierauf einwirkenden internen Verhältnissen der Anstalt abhängig sein. 
K.-M.-R. 2. Dezember 1873 Nr. 21954.) - 
Der Unterrichtskursus beginnt am 1. Oktober und dauert 
1 Jahr. (K.-M.-R. 12. Dezember 1873. Nr. 22665.) Der Unterricht der 
Offiziere umfaßt Reiten, Longiren, Uebungen im Gebrauche der Waffen; 
dann Vorträge aus dem Gebiete des Kavaleriedienstes, der Pferde= und 
Veterinärkunde. Während der Sommer-Dienstperiode werden mit den 
Reitübungen taktische Zwecke verbunden. · 
Die Unteroffiziere und Mannschaften werden nach den bezüglichen 
Vorschriften für den Unterricht der Kavalerie ausgebildet. 
Als Frequentanten werden kommandirt 14 Lieutenants der Kavalerie 
und 3 Lieutenants der Artillerie. Von den Kavalerieoffizieren bleiben 
4 auf 2 Jahre, alle übrigen auf 1 Jahr an der Anstalt. Die Auswahl 
für die länger bleibenden bedingen Anlage und Neigung für das Equi- 
tationsfach. 
Es können nur Offiziere von mindestens 3 jähriger Dienstzeit in Aus- 
sicht für dieses Kommando genommen werden. 
Der begonnene Kursus wird auch im Falle der Versetzung eines 
Frequentanten zu einem andern Regiment nicht unterbrochen. 
An Gefreiten werden an die Anstalt kommandirt 20 der Kavaleric, 
8 der Artillerie (von jedem Feldartillerieregimente 2). 
Die Anstalt bethätigt die Remontirung selbst und hat hiebei zu 
berücksichtigen, daß die Durchführung einer systematischen Remontedressur-
	        
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