Full text: Heerwesen und Dienst in der königlich bayerischen Armee.

292 3. Abthl. Die Ehrengerichte. Die Militärgerichtsverwalt. u. Gefängnißwes. 
hof zur Fällung des Urtheils in sein Berathungszimmer und kehrt so- 
dann zur Verkündigung desselben in den Sitzungssaal zurück. Die 
Urtheilsausfertigungen der Militärbezirksgerichte (Feldgerichte) führen die 
Ueberschrift:t Im Namen Seiner Majestät des Königs von 
Bayern. Dieselben werden von dem die Hauptverhandlung leitenden 
Auditeur und dem Protokollführer, die Sitzungsprotokolle auch von dem 
Vorsitzenden unterschrieben. Unmittelbar nach Vorlesung des Urtheils und 
der einschlägigen Gesetzesstellen wird dem Angeklagten eröffnet, daß er sich 
dem Urtheil unterwerfen, oder wenn er glaube, daß das Gesetz unrichtig 
angewendet oder eine wesentliche Formverletzung begangen worden sei, 
innerhalb dreier Tage die Revision durch das Obergericht beantragen 
könne, wobei er aber genau die Punkte bezeichnen müsse, worauf sich seine 
Nichtigkeitsbeschwerde gründe, auch eine Frivolitätsstrafe zu gewärtigen 
habe, wenn er seine Einsprache gegen das Urtheil nicht genügend moti- 
viren könne. Unbegründete Beschwerde gegen Verurtheilung zu einer Ver- 
gehens= oder Uebertretungsstrafe kann mit Haft bis zu 30 Tagen be- 
ahndet werden. — 
Auch der Staatsanwalt ist zur Erhebung der Nichtigkeitsbeschwerde 
berechtigt. 
Felde ist zur Anmeldung der Nichtigkeitsbeschwerde nur eine 
eintägige Frist gewährt. 
D. Von den Rechtsmitteln gegen Endurtheike. 
Erachtet der Obergerichtshof die Nichtigkeitsbeschwerde für begründet, 
so kann das Urtheil entweder ganz oder theilweise vernichtet werden 
a) wegen Förmlichkeitsverletzung. Geschah diese bevor 
die Geschwornen den Wahrspruch abgegeben hatten oder durch 
den Wahrspruch selbst, so wird die ganze Verhandlung vernichtet 
und die Sache unter Zugrundelegung des früheren Verweisungs- 
erkenntnisses an dasselbe oder ein anderes Bezirksgericht zur 
nochmaligen Verhandlung und Aburtheilung verwiesen. An der 
neuen Verhandlung kann kein Geschworner Theil nehmen, der 
bei der früheren mitgewirkt hat. Geschah die Formuverletzung 
erst nach abgegebenem Wahrspruche, so wird die Verhand- 
lung incl. des Wahrspruches aufrecht erhalten und nur das 
Urtheil vernichtet. Die Sache wird an dasselbe Bezirksgericht 
zurückverwiesen, woselbst der Gerichtshof auf Grund des 
früheren Wahrspruches und nachdem zuvor der Staatsan- 
walt, der Angeklagte und sein Vertheidiger gehört worden, ein 
neues Urtheil zu erlassen hat. 
Bei der abermaligen Verhandlung bezw. Urtheilsfällung dürfen 
die nämlichen Richter mitwirken, welche an der ersten Verhand- 
lung Theil genommen haben. 
b) Wegen Gesetzesverletzung. In diesem Falle fällt das 
Obergericht auf Grund des Wahrspruches sofort dasjenige Urtheil, 
welches von dem Gerichte, gegen dessen Ausspruch die Nichtigkeits- 
beschwerde erhoben worden ist, hätte gefällt werden sollen; auf 
eine schwerere Strafe kann jedoch nur dann erkannt werden, wenn 
der Staatsanwalt die Nichtigkeitsbeschwerde ergriffen hatte. 
Hat der Obergerichtshof nach der Offi zialprüfung eines Todes- 
urtheils ausgesprochen, daß weder in dem gegen den Angeklagten durch-
	        
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