III. Abschn. Die Militärgerichtsverwaltung. 297
Die Eröffnung des Urtheils an den abwesenden Beschuldigten ist mit
der Expedition im Tagesbefehle als geschehen zu betrachten. Ein Einspruch
ist unzulässig.
Das Urtheil mit kurzen Entscheidungsgründen über die That- und
Rechtsfrage wird vom Auditeur abgefaßt und von sämmtlichen Gerichts-
mitgliedern unterzeichnet. Das Sitzungsprotokoll wird von dem Vorsitzenden,
dem Auditeur und Protokollführer unterschrieben.
Gegen ein militäruntergerichtliches Urtheil steht dem Beschuldigten
und dem Staatsanwaltsvertreter die Berufung an das Militärobergericht
zu. Im Felde ist die Nichtigkeitsbeschwerde ausgeschlossen.
Das Obergericht verfährt analog wie oben unter D. angegeben.
Sämmtlichen zum Richteramte berufenen Auditeuren kommen diejenigen
Rechte zu, welche nach Beilage IX der Verfassungsurkunde den bei Civil-
gerichten angestellten Richtern zustehen. Art. 23 der Militärstrafgerichts-
ordnung vom 29. April 1869.
Personal der Militär-Justizverwaltung.
Generalauditoriat: 1 Generallieutenant, Präsident;
1 Generalauditeur, Direktor (9000 Mark); 5 Oberauditeure (von
4800—6600 Mark); 1 Divisionsauditeur (mit 3600 Mark Gehalt), rechts-
kundiger Sekretär;
2 Kanzleisekretäre (4200 Mark); 1 Schreibgehülfe (1200 Mark);
2 Bureaudiener (je 1080 Mark).
Militärbezirksgerichte: 2 Korpsauditeure (je 4500 Mark); 15 Divisions-
auditeure (von 3000—3900 Mark);
2 Kanzleisekretäre (je 1200 Mark); 6 Schreibgehülfen (je 960 Markz;
2 Bureaudiener (je 825 Mark). «
Militäruntergerichte:18Garnisonsauditeure(von2100——3000Mark);
4 Auditoriatsaktuare bei Gouvernements und Kommandanturen (je
792 Mark). "
Statistisches.
Persönliche Ausgaben beim Generalauditorat. 48660 Mark
Persönliche Ausgaben bei den Militärbezirksgerichten 72210 „
Persönliche Ausgaben bei den Militäruntergerichten 48168 „
Persönliche Ausgaben an Surplus an Gehältern für noch
überzählige Auditeure und Aktuar 35940 „
Zur Bestreitung der Bureaukosten beim Generalauditoriat,
bei den Bezirks= und Untergerichten 4800 „
Remunerationen für dauernde und vorübergehende Dienst-
leistungenennnn. 1476 „
Zur Bestreitung der Untersuchungskosten 30000 „
(Garnisonsauditeure sind bei den Kommandanturen:
München mit Fürstenfeldbruck, Benediktbeuern, Freising, Landshut, Burg-
hausen 4; Augsburg mit Landsberg, Kempten, Lindau 2; Neuulm mit
Dillingen 1:! Regensburg mit Straubing und Passau 1; Nürnberg mit
Erlangen, Ansbach, Neumarkt, Neustadt a. A., Schwabach, Amberg, Sulzbach 2;
Bamberg mit Forchheim 11 Bayreuth 1; Ingolstadt mit Eichstädt und
Neuburg 2; Würzburg mit Aschaffenburg 1; Germersheim mit Landau,
Zweibrücken und Speyer 2; Metz mit den übrigen lothringischen Garnisonen 1.