Full text: Heerwesen und Dienst in der königlich bayerischen Armee.

858 4. Abthl. Allgemeine Dienstverhältnisse. 
6. Wegen der großen Mannigfaltigkeit des von den Rekruten aller 
Waffen zu Erlernenden ist es Sache des Chefs, die Offiziere nach 
Maßgabe ihrer speziellen Fähigkeiten zweckmäßig einzutheilen und 
auch die jüngeren Offiziere durch eigene Anleitung bei Zeiten zu 
brauchbaren Gehilfen bei der Rekrutendressur heranzubilden. 
Vorzugsweise ist dieses der Fall beim Reitunterrichte der Kavalerie; 
es muß auch bei der Artillerie, den Pionieren und dem Train analog 
verfahren werden. 
7. Insbesondere muß der Kompagnie= 2c. Chef eine genaue Kennt- 
niß der einzelnen Leute seiner Kompagnie 2c. sich erwerben, was ihm bei 
Erhaltung der Disziplin und inneren Ordnung wohl zu statten kommen wird. 
8. Ist ein Truppentheil bei den Einwohnern einquartirt, so hat 
der Kompagnie= c. Chef zur Erhaltung der Disziplin und Ordnung die 
Quartiere öfter zu revidiren. Dabei faßt er die Beschaffenheit der In- 
dividuen und die Lokalverhältnisse, die innere Ordnung, sowie die Verträg- 
lichkeit der Einquartirten mit den Wirthen ins Auge. 
9. Durch den jourhabenden Unteroffizier werden in der Regel 
blos die Rekruten, unzuverlässige und solche Leute, welchen als Strafe die 
Verpflichtung, zu einer bestimmten Zeit vor dem Zapfenstreiche ins Quartier 
zurückzukehren, auferlegt worden, endlich Gemeine der 2. Klasse des Sol- 
datenstandes nachvisitirt. 
10. Nur wenn Indisziplin und Vergehen bei einem Truppen- 
theile in der Art überhand nehmen sollten, daß ihnen auf dem gewöhn- 
lichem Wege nicht mehr zu steuern wäre, finden nach dem Zapfenstreiche 
Revierpatrouillen statt. 
11. Die Kompagnie= 2c. Chefs sorgen für vorschriftsmäßige Beklei- 
dung und Ausrüstung der Mannschaft, für ordnungsmäßige Aufbe- 
wahrung der hiezu überwiesenen Gegenstände und Erhaltung derselben 
in brauchbarem Zustande. Sie sind für die Kammerbestände verant- 
wortlich. 
12. Die Kompagnien 2c. berichten in allen Verhältnissen an ihr Ba- 
taillons= resp. Abtheilungskommando und erhalten von da ihre Befehle. 
Eine gleiche Bewandtniß hat es bei der Kavalerie, wenn zu zwei Eska- 
drons ein Stabsoffizier detachirt ist. 
13. Der Kompagnie= 2c. Chef wird auf kurze Zeit durch den ältesten 
Offizier der Kompagnie 2c., bei stattfindender Vakanz oder längerer Ab- 
wesenheit durch den ältesten Premierlieutenant des Regiments 2c. vertreten. 
E. Die Subalternoffiziere. 
§. 12. Die Kompagnie-, Eskadrons= und Batterieoffiziere. 
1. Die Kompagnie= 2c. Offiziere sind die Hauptgehülfen des Kom- 
pagnie= 2c. Chefs bei der Erhaltung der inneren Ordnung; sie müssen alle 
Details der Kompagnie 2c. sowie jeden einzelnen Mann kennen lernen und 
in pünktlichster Befolgung der gegebenen Befehle und angestrengtem Dienst- 
eifer in ihrer Pflichterfüllung des guten Beispieles wegen wetteifern. 
2. Die Subalternoffiziere der berittenen Truppentheile müssen ebenso 
auch jedes einzelne Pferd kennen lernen und sich mit Sattelung, Packung 
und Beschirrung genau bekannt machen. #
	        
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