382 4. Abthl. Allgemeine Dienstverhältnisse.
§. 138. Der Stubenälteste.
1. Den Stubenältesten bestimmt für jede Stube der Kompagniechef
aus der Zahl der belegenden Unteroffiziere, Gefreiten oder Gemeinen;
desgleichen setzt er die Reihenfolge fest, nach welcher sich die Bewohner
jeder Stube folgen.
Verläßt der Stubenälteste das Zimmer, so geht seine Funktion auf
den nächst Folgenden über.
2. Der Stubenälteste ist verantwortlich für die innere Ordnung
tum s#ie darauf, daß jeder seiner Kameraden zur befohlenen Zeit zu
ause ist.
Alle Stubengenossen müssen ihm hinsichtlich der Stubenordnung
Folge leisten. · "
3. Tritt ein Offizier ein, so meldet der Stubenälteste, mit wie viel
Mann das Zimmer belegt ist, und gibt auf Befragen die abwesenden
Leute und den Grund ihrer Entfernung an.
Der Soldat vom Zimmerdienste meldet sich demnach nicht.
(V.-Bl. 1873, Nr. 40, C, 3 àa. Herstellung einer möglichst gesonderten
Schlaf= und Aufenthaltsstelle für diejenigen Korporalschaftsunteroffiziere,
weche zur Beaufsichtigung der Mannschaften mit diesen gemeinschaftlich
wohnen.) ’
8. 14. Der Unteroffizier vom Tag.
1. Bei jeder Kompagnie ist ein Unteroffizier zum Dienst vom
* g, welcher vom Ausgeben der Parole beginnt und 24 Stunden dauert,
estimmt.
Während dieser Zeit muß der Jourunteroffizier zu Hause sein, wenn
er nicht dienstlich verschickt ist.
2. Er meldet sich zum Dienstantritte bei dem Feldwebel, dann bei
den zum Appell anwesenden Offizieren.
Wenn die Abtheilung kantonirt oder in Bürgerquartieren liegt, so ist
der Unteroffizier vom Tag ¼ Stunde vor jeder Ausrückung auf dem
Stellungsplatz anwesend und bis zur Ankunft des Feldwebels bezw. der
Korporalschaftsführer für die Ordnung verantwortlich.
3. Er bringt die Erkrankten in's Lazareth (wenn nicht lokale
Verhältnisse Modifikationen bedingen), Verhaftete in Arrest und holt
diese aus demselben.
4. Den Offizieren bringt er die Parole= und Instruktionsbücher
(sofern dies nicht der Jourgefreite thut) und besorgt im Inneren der
Kompagnie alle Meldungen, Bestellungen und Anfragen.
5. Er kommandirt im Auftrag des Feldwebels den Dienst auf
den folgenden Tag und erhält in dieser Beziehung alle näheren Bestim-
mungen von demselben.
6. Bei kasernirten Truppen meldet sich der Jourunteroffizier vor
Beginn seines Dienstes bei dem Offizier der Kasernjour, gewöhnlich beim
Aufziehen der Kasernwache.
7. Die Ordnung, Ruhe und Reinlichkeit im Revier seiner Kompagnie
sind dem Jourunteroffizier anvertrant.
Er. visitirt zur Zeit der Retraite die mit Unteroffizieren und Sol-
daten belegten Stuben; das Ergebniß meldet er sodann dem Feldwebel
und dem Offizier der Kasernjour.