Full text: Heerwesen und Dienst in der königlich bayerischen Armee.

382 4. Abthl. Allgemeine Dienstverhältnisse. 
§. 138. Der Stubenälteste. 
1. Den Stubenältesten bestimmt für jede Stube der Kompagniechef 
aus der Zahl der belegenden Unteroffiziere, Gefreiten oder Gemeinen; 
desgleichen setzt er die Reihenfolge fest, nach welcher sich die Bewohner 
jeder Stube folgen. 
Verläßt der Stubenälteste das Zimmer, so geht seine Funktion auf 
den nächst Folgenden über. 
2. Der Stubenälteste ist verantwortlich für die innere Ordnung 
tum s#ie darauf, daß jeder seiner Kameraden zur befohlenen Zeit zu 
ause ist. 
Alle Stubengenossen müssen ihm hinsichtlich der Stubenordnung 
Folge leisten. · " 
3. Tritt ein Offizier ein, so meldet der Stubenälteste, mit wie viel 
Mann das Zimmer belegt ist, und gibt auf Befragen die abwesenden 
Leute und den Grund ihrer Entfernung an. 
Der Soldat vom Zimmerdienste meldet sich demnach nicht. 
(V.-Bl. 1873, Nr. 40, C, 3 àa. Herstellung einer möglichst gesonderten 
Schlaf= und Aufenthaltsstelle für diejenigen Korporalschaftsunteroffiziere, 
weche zur Beaufsichtigung der Mannschaften mit diesen gemeinschaftlich 
wohnen.) ’ 
8. 14. Der Unteroffizier vom Tag. 
1. Bei jeder Kompagnie ist ein Unteroffizier zum Dienst vom 
* g, welcher vom Ausgeben der Parole beginnt und 24 Stunden dauert, 
estimmt. 
Während dieser Zeit muß der Jourunteroffizier zu Hause sein, wenn 
er nicht dienstlich verschickt ist. 
2. Er meldet sich zum Dienstantritte bei dem Feldwebel, dann bei 
den zum Appell anwesenden Offizieren. 
Wenn die Abtheilung kantonirt oder in Bürgerquartieren liegt, so ist 
der Unteroffizier vom Tag ¼ Stunde vor jeder Ausrückung auf dem 
Stellungsplatz anwesend und bis zur Ankunft des Feldwebels bezw. der 
Korporalschaftsführer für die Ordnung verantwortlich. 
3. Er bringt die Erkrankten in's Lazareth (wenn nicht lokale 
Verhältnisse Modifikationen bedingen), Verhaftete in Arrest und holt 
diese aus demselben. 
4. Den Offizieren bringt er die Parole= und Instruktionsbücher 
(sofern dies nicht der Jourgefreite thut) und besorgt im Inneren der 
Kompagnie alle Meldungen, Bestellungen und Anfragen. 
5. Er kommandirt im Auftrag des Feldwebels den Dienst auf 
den folgenden Tag und erhält in dieser Beziehung alle näheren Bestim- 
mungen von demselben. 
6. Bei kasernirten Truppen meldet sich der Jourunteroffizier vor 
Beginn seines Dienstes bei dem Offizier der Kasernjour, gewöhnlich beim 
Aufziehen der Kasernwache. 
7. Die Ordnung, Ruhe und Reinlichkeit im Revier seiner Kompagnie 
sind dem Jourunteroffizier anvertrant. 
Er. visitirt zur Zeit der Retraite die mit Unteroffizieren und Sol- 
daten belegten Stuben; das Ergebniß meldet er sodann dem Feldwebel 
und dem Offizier der Kasernjour.
	        
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