396 4. Abthl. Allgemeine Dienstverhältnisse.
§. 6. Vor Gericht erscheint jeder Offizier mit abgenommener
Kopfbedeckung.
§. 8. Unteroffiziere nehmen hier wie in Civilbüreaus, wenn sie
ohne Seitengewehr erscheinen, die Mütze ab. Mit Seitengewehr be-
halten sie die Kopfbedeckung auf und grüßen mit Handaufnehmen.
Für die Dauer der Eidesleistung oder des Handgelübdes
wird die Kopfbedeckung, sowie der rechte Handschuh ab= und in die linke Hand
genommen.
In öffentlicher Verhandlung nehmen Unteroffiziere 2c., wenn
sie auf die Zeugen= oder Anklagebank verwiesen, die Kopfbedeckung auch
bei umgeschnalltem Seitengewehre ab.
D. Militärische Schicklichkeitsregeln.
§. 2. Im innigsten Zusammenhang mit den Ehrenbezeigungen ist
das allgemeine Verhalten gegenüber dem Vorgesetzten bei vorkommender
dienstlicher wie außerdienstlicher Berührung — Schicklichkeitsregeln.
t di 12. Auf der Straße ist Rock und Mantel angezogen und zu—
eknöpft.
8 Der Soldat ist immer aufmerksam, daß er keinen zu begrüßenden
Vorgesetzten übersehe.
Erblickt er den Vorgesetzten am Fenster, so grüßt er dienstlich.
Nie darf er einen Seitenweg einschlagen, oder in eine Thüre zurück-
treten, um sich dem Blicke des Vorgesetzten zu entziehen. Muß er in
v Seitenweg einbiegen 2c., so erweist er vorher die schuldige Ehren-
ezeigung.
Kommt ein Vorgesetzter rascheren Schrittes von rückwärts, so tritt
der Untergebene seitwärts.
Ee ist unpassend, dem Vorgesetzten auf sehr kurzen Abstand zu folgen;
der Untergebene hält sich entweder zurück, oder er geht vor.
Ordonnanzen 2c. folgen auf 5 Schritte Abstand.
Wird dem Soldaten befohlen, neben dem Vorgesetzten zu gehen
oder zu reiten, so bleibt er an dessen linken Seite.
Gehen drei Personen mit einander, so geht der Höchste in der Mitte,
rechts der im Rang Nachfolgende, und links der Niederste; sind es aber
vier, so halten die beiden Höchsten die Mitte.
§. 14. Im Zimmer eines Offiziers. Kommt ein Unteroffizier 2c.
in eine Offizierswohnung, so läßt er sich, nachdem er die Stiefelsohlen
am Krätzer 2c. gereinigt, dort anmelden, und tritt dann, wenn er Be-
scheid erhalten, ohne anzuklopfen ein.
Ist Niemand da zum Anmelden, so klopft er an, und tritt auf
das „herein“! — oder wenn sich nichts regt, nach mehrmaligem Klopfen
— ein; schließt die Thüre, nimmt Front gegen den Vorgesetzten und er-
wartet dessen Aufforderung zum Nähertreten. (Siehe E. Meldungen.)
t Entlas sen, macht er Kehrt, und entfernt sich, die Thüre geräuschlos
ließend.
Ohne Seitengewehr wird die Mütze abgenommen.
Das Gewehr ist beim Ein= und Austritt zu Fuß — in demselben
aufgenommen.
Der Karabiner bleibt im Arm, die Pistole bei dem Reiter versorgt,
bei dem Artilleristen geschultert.