IV. Abschn. Die Ehrenbezeigungen. 399
8. 6. Ebenso der berittene Offizier, ausgenommen hievon ist die
Befehlüberbringung, wenn Eile geboten.
8. 13. An den zu Pferd haltenden Vorgesetzten reitet der Meldende
F die letzten 20 Schritte im Galopp — heran, und parirt an dessen linker
eite.
Reitet dagegen der Vorgesetzte vorwärts, so weicht der zur Meldung
ihm Entgegenkommende nach rechts aus, und wirft sein Pferd so herum,
daß er links neben den Vorgesetzten zu reiten kommt.
Ebenso reitet der von rückwärts kommende Meldende links des
Vorgesetzten.
Die Waffen bleiben in vorgeschriebener Weise versorgt.
F. Ehrenbezeigungen von Abtheilungen.
8. 3,15. Grundsätzlich erweisen Abtheilungen nur innerhalb
der Garnison nur im Marsch volle Ehrenbezeigung an
bestimmte Personen, und
an Wachen.
16. Haltende Abtheilungen beehren nur mit Gewehr bei Fuß
(mit Ausnahme IJ. MM. und Hoheiten).
17. Außerhalb der Garnison, dann wenn in Uebung oder
Ruhe begriffen, erweisen Abtheilungen keine Ehrenbezeigung.
18. Gegenseitige Beehrung sich begegnender Abtheilungen findet
nicht statt.
§. 19. 1) Der Rang des Führers bestimmt, welche Ehren-
bezeigungen die Abtheilung an Personen und Wachen erweist.
1. Im Marsch beehren;
1) durch Anfassen des Gewehrs
a. von jeder Chargenkategorie geführte Abtheilungen
die Mgjestäten, sowie
die majorennen Prinzen und Prinzessinen des Königlichen
Hauses;
S. M. den deutschen Kaiser,
die direkt vorgesetzten Offiziere des Führers,
die zur Ehrenbezeigung angetretenen Wachen; hiezu
b. von Stabsoffizieren geführte Abtheilungen alle
Generale,
c. von Hauptleuten rc. und Lieutenants geführte
alle Generale und Stabsoffiziere,
d. von Unteroffizieren, Gefreiten oder Gemeinen
geführte alle Offiziere.
2. Durch Annehmen von Haltung
von jeder Chargenkategorie geführte
das Hochwürdigste des katholischen Kultus.
3. Stehenden Fußes ·
1) durch Präsentiren des Gewehres und Marsch-
schlagen
Ihre Majestäten und Hoheiten.
2) durch Stellungnehmen mit Gewehr beim Fuß
alle Vorgesetzten des Führers, denen er auch im Marsch
Ehrenbezeigungen erweist;
das Hochwürdigste rc.