Full text: Heerwesen und Dienst in der königlich bayerischen Armee.

412 4. Abthl. Allgemeine Dienstverhältnisse. 
3. Große Kirchenparade oder Feld-Gottesdienst. Beim Tedeum 
51 Kanonenschüsse. 
4. Bei Sonenuntergang 25 Kanonenschüsse. 
5. Zapfenstreich mit Musik. 
6. Im Felde werden diese Tage so festlich begangen, als es mili- 
tärische Rücksichten zulassen. 
C. Feierlicher Aufzug Sr. Maj. des Königs. 
§. 64. Militärische Beehrung: Truppenspalier, Ehrenwache, 
Ehreneskorte, Ehrenbegleitung des königlichen Wagens, Anwesenheit der 
Offiziere 2c., Geschützsalutation. 
§. 65. 1. Truppenspalier verhält sich nach §. 46, 8. u. 9. 
2. Ehrenwache nach §. 33, 1, a; dann §. 44 u. 45; sie zieht am 
Zielpunkte der Auffahrt auf; der Kommandirende meldet sich nicht. 
3. Ehreneskorte, 1 Eskadron, richtet sich nach §. 46, 2; der 
Rittmeister meldet sich nicht und bleibt an der Spitze seiner Eskadron. 
4. Unmittelbare Ehrenbegleitung des königlichen Wagens 
wird besonders befohlen, sie erscheint zu Pferd. 
5. Geschützsalutation: 
a) beim Verlassen der königlichen Residenz 2c., 
b) beim Eintreffen am Zielpunkt der Auffahrt, 
) beim Eintritt Sr. Majestat in den Thronsaal 2c., 
Schußzahl: 101. 
6. Anwesenheit der Offizierskorps, Versammlungsort u. s. w. 
befiehlt die Kommandantur. 
Beim großen Cortege erscheinen sämmtliche Offiziere vom Stabs- 
offizier aufwärts. 
7. Anzu'g parademäßig, mit Ordensband bezw. Hofgala. 
sch Pr0 Für das Verhalten der Hartschiere bestehen besondere Vor- 
riften. 
9. Lassen sich Se. Majestät durch einen königlichen Prinzen vertreten, 
so werden die gleichen Beehrungen erwiesen, wenn nicht ausdrückliche 
Ausnahmsbestimmung vorliegt. 
§. 66. 1. Begleitet Se. Maj. der König eine Prozession, so 
bildet die Garnison, wenn nicht ausdrücklich anders befohlen, Spalier, und 
zwar die Fußtruppen ohne Gepäck, Kavalerie und reitende Artillerie zu 
Pferd, Fußartillerie ohne Geschütze. 
2. Die Truppen müssen bereits stehen, wenn Se. Majestät die 
Residenz verlassen und bleiben bis nach der Rückkehr von der Kirche 
aufgestellt. 
3. Das Verhalten des Spaliers bei der Hin= und Rückfahrt ist 
analog §. 46, Ziff. 8. u. 9, nur fällt die Hymne weg, der Parademarsch 
wird ndagegen fortgespielt. Die Trompeter blasen Posten bis die Musik 
einfällt. 
4. Die gleiche Ehrenbezeigung findet bei Annäherung Sr. Macjestät 
in der Prozession statt. 
Wird das Sanktissimum vorübergetragen, so wird zugweise 
anstatt zu präsentiren Stellung zum Gebet genommen, ebenso zur Er- 
theilung des Segens bei den Evangelien. 
5. Der Generalkapitän der Leibgarde reitet rechts, der Stadt- 
kommandant links vom Traghimmel.
	        
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