30 1. Abthl. Stärke, Eintheilung und Ergänzung des Heeres.
lichkeit, häuslicher Verhältnisse und die als überschüssig zur Ersatz-Reserve
II. Klasse in Vorschlag gebrachten Wehrpflichtigen,
Vorstellungsliste D. a) die als überzählige, b) wegen häuslicher Ver-
hältnisse, ch wegen geringer körperlicher Fehler, d) wegen vorübergehender
körperlicher Untauglichkeit zur Ersatz-Reserve I. Klasse in Vorschlag ge-
brachten Wehrpflichtigen.
Vorstellungsliste E. enthält die zur Aushebung in Vorschlag gebrachten
Militärpflichtigen nach der bei der Musterung festgesetzten Reihenfolge (§. 65)
die sich freiwillig zum Eintritt Meldenden an der Spitze. Als Beilagen
dienen: Beilage 1 enthält die zur Disposition der Ersatzbehörden ent-
lassenen Mannschaften, über welche endgültig zu entscheiden ist (§. 81);
Beilage 2 enthält die zur Zeit des Aushebungsgeschäftes noch vorläufig
beurlaubten Rekruten (§. 75 u. 80); Beilage 3 enthält die von den
Truppentheilen abgewiesenen Einjährig-Freiwilligen (§. 94). Beilage 1
und 2 fertigt der Miliär-, Beilage 3 der Civil-Vorsitzende der Ersatz-
Kommission aus. Vorstellungslisten sammt Beilagen und Veränderungs-
Schwegeen werden mit den Restantenlisten zusammen aufbewahrt und
vernichtet.
Ersatz-Vertheilung.
8. 50.. Se. Maj. der König bestimmt alljährlich die Zahl der in das
stehende Heer einzustellenden Rekruten. Hiernach wird bei allen Truppen-
theilen der Ersatzbedarf') unter Anrechnung der zum drei= oder vier-
jährigen Dienste freiwillig eintretenden Mannschaften ermittelt“).
§. 52. Das Kriegsministerium vertheilt den Gesammtbedarf an Re-
kruten auf die beiden Korps-Ersatz-Bezirke, innerhalb derselben auf die
einzelnen Infanterie-Brigade-Bezirke und auf die Truppentheile des Heeres
und theilt diese Ersatz-Vertheilung dem Staatsministerium des Innern
mit. Von den vereinten Ministerien wird die hienach aufgestellte
Wämsceml-Erfaßb-Verhelung den Ersatz-Behörden dritter Instanz zu-
eschlossen.
8 53. Die Ersatz-Behörden dritter Instanz geben den Ober-Ersatz-
Kommissionen die nach Maßgabe der Ministerial-Ersatz-Vertheilung auf
die einzelnen Infanterie-Brigade-Bezirke treffenden Rekrutenquoten bekannt.
Vermag ein Infanterie-Brigade-Bezirk die ihm auferlegte Bedarfszahl nicht
aufzubringen, so wird die fehlende Zahl durch die Ersatz-Behörde III. In-
stanz auf die übrigen Infanterie-Brigade-Bezirke des Ersatz-Bezirkes nach
dem Verhältniß ihrer Bevölkerung vertheilt. Kann ein Korps-Ersatz-
*) Bei Berechnung des Ersatzbedarfes bleiben die etwa zur Einberufung ge-
langenden Volksschullehrer und Kandidaten des Volksschulamts (S. 9) außer
Betracht.
**) Der Ersatzbedarf wird armeekorpsweise zusammengestellt und durch die
General-Kommandos bis zum 15. April jeden Jahres dem Kriegsministerium
eingereicht. Der Ersatzbedarf für die Ouvriers-Kompagnie wird durch die Inspektion.
der Artillerie und des Trains, jener für die Eisenbahn-Kompagnie durch die In-
spektion des Ingenieur-Korps und der Festungen, endlich jener für die Equitations;
Anstalt durch deren Kommando zum vorbezeichneten Termin dem Kriegsministerium
angemeldet. Die Inspektion der Artillerie und des Trains macht gleichzeitig die
in den Artillerie-Werkstätten geprüften Professionisten, welche zur Rekrutirungs-
Stammrolle angemeldet sind, unter Bezeichnung der Gewerbe und Aushebungs-
bezirke namhaft.