III. Abschn. Die Ergänzung des Heeres. 35
gleicher Voraussetzung können solche Militärpflichtige von den Ersatz-
behörden als unsichere Dienstpflichtige") sofort zur Einstellung gebracht
und durch die Landwehr-Bezirks-Kommandeure dem nächsten Infanterie-
Truppentheil überwiesen werden (§. 67). R.-M.-G. §. 30, 4, 6 u. 7.
Ist die Versäumniß durch Umstände herbeigeführt, deren Beseitigung
nicht in dem Willen des betreffenden Militärpflichtigen lag, so treten die
vorerwähnten Folgen nicht ein. R.-M.-G. S. 33.
Die Vorzumerkenden sind Militärpflichtige älterer Jahrgänge,
welche vor der Abschluß-Nummer desjenigen Aushebungsbezirkes stehen,
in welchem sie gelost haben. Unter sich rangiren die Vorzumerkenden nach
Jahrgängen und Losnummern.
Die Losung der Militärpflichtigen findet in ihrem ersten Militär-
pflichtjahr statt; die hiebei gezogene Nummer verbleibt dem Inhaber
während der Dauer seiner Militärpflicht.
Abschlußnummer heißt diejenige Losnummer, deren Inhaber in
einem Aushebungsbezirk in der regelmäßigen, durch die Aufeinanderfolge
der Losnummer bestimmten Reihenfolge zuletzt ausgehoben ist. Diese
regelmäßige Reihenfolge wird dadurch nicht unterbrochen, daß Militär-=
pflichtige durch die Ersatz-Kommission vorläufig von der Aushebung zurück-
gestellt werden.
Die Militärpflichtigen des laufenden Jahrganges losen
nachdem das Musterungsgeschäft im ganzen Aushebungsbezirk beendigt, an
einem eigens hiezu bestimmten Termin in Gegenwart der verstärkten Ersatz-
Kommission. Das persönliche Erscheinen ist frei gestellt. Für nicht Er-
schienene lost ein Mitglied der Ersatz-Kommission.
Von der Losung sind ausgeschlossen: Die zum einjährig-frei-
willig Dienst Berechtigten, die von den Truppentheilen angenommenen
Freiwilligen, die Vorweg-Einzustellenden, die dauernd Untauglichen und
die dauernd Unwürdigen.
Die Zahl der zu ziehenden Lose muß der Zahl der zur Losung be-
rechtigten Militärpflichtigen entsprechen. Die Losung findet nach der
Reihenfolge der alphabetischen Liste statt und wird jedes Los in diese
eingetragen. Die Ueberzähligen früherer Jahrgänge rangiren nach der
Reihenfolge ihrer im ersten Militärpflichtjahr gezogenen Losnummern.
Sind sie nach andern Aushebungsbezirken verzogen, so werden sie
dort nach dem Werth ihrer Losnummer einrangirt, d. h. der ihnen an-
zuweisende Platz in der Reihenfolge der Militärpflichtigen ihres Jahr-
gangs muß in demselben Verhältniß zu der in dem neuen Bezirk
gezogenen höchsten Losnummer desselben Jahrgangs stehen wie in dem
frühern Bezirk""). In gleicher Weise sind Militärpflichtige des laufenden
*7) Die Transportkosten fallen auf den Militär-Etat. V. Bl. 1876, Nr. 2.
**) Die Art und Weise der Einrangirung ergibt sich wie folgt: Ein aus Be-
zirk A nach Bezirk B Verzogener ist mit der Losnummer 1260 überzählig ge-
blieben. Die höchste Losnummer war 1325, die Abschlußnummer 1265, und er
somit der 25. der überzähligen 60 Mann in A. In B, wohin er verzogen, war
die höchste Losnummer 402, die Abschlußnummer 386, und sind somit 16 über-
zählig geblieben. Er wird also in B in die 16 Ueberzähligen einrangirt in dem
Verhältniß wie 60: 16 = 25: 6⅝, wonach er in B als der siebente Ueber-
kählige eintritt und hinter jenen Militärpflichtigen zu stehen kommt, welcher in B
die Nummer 392 gezogen hatte.
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