A. Der Anzug. 535
V.-Bl. 1873 Nr. 40, Ziff. 532. Jedem Unteroffizier, welcher 21
Jahre — unter Doppelrechnung der Feldzugsjahre — gut gedient hat
und als Invalide ehrenvoll beabschiedet worden ist, kann das Fort-
tragen der Uniform und des zugehörigen Seitengewehrs unter Bedin-
gung der Selbstbeschaffung und mit den Abzeichen der Verabschiedeten
bewilligt werden.
Verabschiedete Unteroffiziere tragen die Kuppel des Seiten-
gewehrs unter dem Rocke und am untern Rand der Schulterklappen eine
weiß und blau geschilderte Borte von Kamelgarn nach dem Muster
der für die verabschiedeten Offiziere vorgeschriebenen Epaulettehaltertresse.
§. 2. Die Farben und die Tücher.
sind K.«M.-R. v. 28. Juni 1874, Nr. 11426. Die vorgeschriebenen Farben
ind:
a) für Grundtücher hellblau, stahlgrün, dunkelblau, dunkelgrau;
erstere drei 61,3, letzteres 67,0 Dekagramm (Neuloth) Gewicht
pro Meter mit Leisten;
b) für Auszeichnungstücher scharlach, karmoisin, pfirsich, krapp-
roth, hellgrün, hellblau, schwarz, weiß; sämmtlich pro Meter
52,5 Dekagramm.
Die Normalbreite sämmtlicher Grund= und Auszeichnungstücher
für die Truppen muß im nadelfertigen Zustand 1,14 M. ohne
Leisten sein.
Der Etatspreis ist pro Meter Grundtuch bei hellblau 6 Mark
60 pf., stahlgrün 6 M. 70 pf., dunkelblau 6 M. 60 pf., dunkelgrau 6 M. 85 pf.
Pro Meter Auszeichnungstuch bei scharlach 6 M. 75 pf., karmoisin
6 M. 85 pf., pfirsich 6 M. 45 pf., krapproth 6 M. 38 pf., hellgrün 6 M.
75 pf., hellblau 6 M. 45 pf., schwarz 5 M. 25 pf., weiß 5 M. 25 pf.
Das Gewicht der Leisten zu beiden Seiten des Tuches darf pro
Meter 2,1 Dgr. (Neuloth) nicht übersteigen.
§. 3. Die Mütze.
Unterbeilage 11. Die Mütze besteht aus dem obern, dem untern
Kopftheil, der Kokarde, dem Unterfutter, dem Sturmband; hiezu kommt
der Schirm, und bei den Beamten der heraldische Löwe.
1. Der obere Kopftheil, Farbe des Waffenrocks:
a) Deckel, kreisrund, 5 cm. größerer Durchmesser, als die Kopfweite; der
äußerste Rand mit 0,3 cm. breitem farbigem *) Verstoß;
b) 4 Seitentheile, 4 cm. hoch, mit den gleichmäßig eingetheilten Nahten
auf der Stirn= und Rückseite, sowie zwischen beiden.
2. Der untere Kopftheil: ·
a)Befatzstreifen,FarbeundStoffdesWaffenrockkragens")—wetm
dieser blau, schwarz oder stahlgrün, am obern und untern Rand 0,3 cm.
breite, farbige Vorstöße*"?**). Höhe des Besatzstreifens 4 cm. — mit
Vorstößen 3,4 cm.; Naht auf der linken Seite;
b) der Saum der Mütze unterhalb des Besatzstreifens 0,4 cm.; Stoff
und Farbe des Deckels.
*) Unter „farbig“ ist immer die Auszeichnungsfarbe verstanden.
**) Ausnahme F. 1 Ziff. 28.
***) Ausnahme die Feldgendarmerie.