548 6. Abthl. Vorschriften über die Bekleidung und Ausrüstung.
Der Paletot besteht aus denselben Theilen, wie der etatsmäßige Mantel.
1. Der Kragen, innen von Tuch des Waffenrocks, außen von dem des
Waffenrockkragens; der stehende Theil vorne 3, hinten 6 cm. hoch, der überfallende
vorne 6, rückwärts 5 cm. hoch, deckt abgeklappt die 7 bis 9 kleinen Metallknöpfe
zum Anknöpfen des Ueberwurfs; Einlage; abgesteppt.
2. Vordertheile; obere Spitze der Klappe 5 cm. vom Aermelausschnitt.
6 Knopflöcher, die untersten 6Gcm. unter der Gürtellinie; deren Knöpfe, zugemacht,
20 cm. Abstand; der Mantel ist gewöhnlich rechts zugeknöpft.
Taschenöffnung, ca. 5 cm. seitwärts des untersten Knopfes, schräg ge-
schnitten; hiezu Tascheupatte 22 cm. lang, 9 cm. breit.
Auf den rückwärtigen Schoßtaschenleisten in jedem Zacken 1 Knopf; Veren-
gerungslatz (Riegel) mit abgerundeten Ecken, beiderseits einzuknöpfen; in der
Mitte 4 cm. breit, nach außen um 1 cm. zunehmend.
Reitschlitz, mit 6 Metallknöpfen, die Tuchleiste unten beginnend.
Weite auf die Epaulettes Rücksicht genommen, auch auf den Küraß; bei ein-
geknöpftem Verengerungslatz ist die Taille leicht markirt; Länge wie bei der
Mannschaft.
3. Aermel, 2 Nähte; auf die Epaulettes berechnete Weite.
4. Knöpfe, wie auf dem Waffenrock, von Zinn oder Messing, aber durch-
gängig glatt; die kleinen 1,5 cm. Durchmesser.
5. Futter, in der ganzen Ausdehnung, schwarz oder grau, von feinem Woll-
stoff oder Tuch; für den Feldgebrauch auch Pelz.
An den Mänteln der Generale sind die Brustklappen mit rothem Tuch ge-
üttert.
6. Ueberwurf, radförmig geschnitten, reicht aufgeknöpft bis zum halben
Schenkel herab. An Stelle des Kragens eine 2,8 cm. breite Tuchleiste mit Knopf-
löchern für die am Kragenlatze des Paletots befindlichen Knöpfe. Beide Kanten
des Ueberwurfs greifen übereinander; die rechtsseitige mit 6 übersponnenen 2 bis
2,3 cm. großen Knöpfen, die linke mit den korrespondirenden Knopflöchern, deren
höchstes 2 cm. von der Hafte, deren unterstes in der Gürtellinie.
c. Grad= und sonstige Abzeichen.
Unteroffiziere haben am rückwärtigen Ende der Mantelkragenpatte ein
ca. 5 cm. langes Stück der schmalen Borte (weiß und blau), welche als Aus-
zeichnung für die besten Schützen verliehen wird.
Feldwebel und Sergenten tragen 10 cm. vom vordern und 1,5 cm. vom untern
Kragenrand den großen Auszeichnungsknopf, Unteroffiziere den glatten
Uniformsknopf; beide sind nur bei aufgeschlagenem Mantelkragen sichtbar.
Tressen, Auszeichnungsschnüre, Kronen, Nummern, Initialen,
Aeskulapstab und Beamten-Wappenschild werden auf den Schulterklappen
des Mantels ebenso getragen, wie auf jenen des Waffenrocks.
An den Offiziersmänteln sind nur dann Abzeichen angebracht, wenn
Schulterklappen getragen werden, wie bei den Hartschieren, Werkmeistern, Portepee-
fähnrichen, Unterärzten, Unterveterinärs, Unterapothekern und den einjährig Frei-
willigen dieser 3 Branchen.
§. 11. Die Handschuhe.
Unter Beil. 27. Die Offiziere und Unteroffiziere aller Waffen, sowie
die berittenen Mannschaften tragen Handschuhe von weißem, wasch-
barem Wildleder, die Unteroffiziere und Gemeinen der Landgendarmerie
schwarzlederne.
Für den Winter-Wach= und Ordonnanzdienst erhalten die Mannschaften
der Fußtruppen, sowie die unberittenen der Artillerie und des Trains
gewirkte Fingerhandschuhe in der Farbe des Waffenrocks; die
Oekonomie-Handwerker der Kavalerieregimenter weißgewirkte Handschuhe,
lediglich für den Winter.