550 6. Abthl. Vorschriften über die Bekleidung und Ausrüstung.
§. 13. Die Fußbekleidung.
a. Die Halbstiefel.
Unter Beil. 15. Sie bilden die Fußbekleidung der unberittenen
Mannschaften aller Waffen.
Die Offiziere der Fußtruppen tragen bei feldmäßigem Anzug
Stiefel, deren Schäfte vorne bis an den untern Knierand reichen und rück-
wärts mäßig ausgeschnitten sind.
Sollen die Stiefel alsbald in Gebrauch kommen, werden sie von ge-
schwärztem, sollen sie länger aufbewahrt werden, von ungeschwärztem Rind-
leder gefertigt.
In den vorräthigen Garnituren müssen Stiefel wie Schuhe in sechs
verschiedenen Größenverhältnissen vertreten sein.
Der Halbstiefel hat einen aus 2 Theilen zusammengesetzten Schaft, vom
Sohlenrand am Absatz 27— 30 cm. hoch und so weit, daß er den zusammenge-
knöpften untern Theil der Tuchhose aufnehmen kann.
Oberer Rand des Schaftes, geradlinig abgeschnitten; Längennähte auf
beiden Seiten; auf der Innenseite 2 lederne Schlaufen (Strupfen), welche den
obern Rand nicht überragen dürfen.
Absätze inkl. des Absatzeisens 2—3 cm. hoch; verjüngen sich unbedeutend
nach unten.
Die Sohle mit 2 Reihen rundköpfiger Nägel beschlagen.
b. Die Reitstiefel.
Sie werden von den Offizieren der Kavalerie, Artillerie und des
Trains, sowie den berittenen Mannschaften aller Waffen zum Reit-
beinkleid getragen.
Die Offiziere der Kürassiere dürfen sich außer Dienst und im kleinen
Dienst — jedoch nie vor und in der Front — der Reitstiefel der leichten
Kavalerie bedienen.
Letztere Gattung von Stiefeln ist im Felde, sowie im kleinen Dienst
und außer Dienst auch allen jenen berittenen Offizieren zu tragen
gestattet, für welche Reitbeinkleid und Reitstiefel nicht zum Dienstanzug
gehören.
Zu den Reitstiefeln werden Anschnallsporen, ausnahmsweise An-
schraub- oder Stecksporen getragen.
Die Reitstiefel sind von geschwärztem Rindleder (an den Schäften die Fleisch-
seite nach innen) und in Bezug auf die Form entweder
1) Stulpstiefel, nur von den Kürassieren getragen, oder
2) gewöhnliche Reitstiefel, für alle Uebrigen.
ad 1. Stulpstiefel; Schäfte reichen, straff angespannt, bis in den Spalt
des Mannes; Schnitt nach der Form des Beines, mäßig anliegend und verhältniß-
mäßig am weitesten an der Wade; oben geradlinig, mit leichter Abschrägung nach
rückwärts.
Naht auf der Rückseite; von der Kniekehle abwärts verstärkt durch den 2cm.
breiten, dünnen Schlupfriemen.
Bindriemen, 2 bis 3 fingerbreit unter der Kniekehle, 60 — 75 cm. lang,
innerhalb des Schaftes.
Schlaufen, 2, von Leder, etwas tiefer und ebenfalls auf der Innenseite.
Zurückgestützt dürfen die Stiefel nicht weiter werden, als daß der obere
Rand des Schaftes mit dem obern Knierand abschneidet, wobei die geschwärzte
Seite nach Außen gekehrt bleibt.