B. Die Ausrüstung. 561
f. Die Kavalerie-Säbelkoppel M/72.
Sie wird getragen von der Kavalerie, den berittenen Mannschaften der Feld-
Artillerie, des Trains, der Equitationsanstalt und den berittenen Trainmannschaften
aller Waffen.
Beschreibung: V.-Bl. 1872, Nr. 23. Wachtmeister und Portepeefähnriche dürfen
Kuppeln von weißlackirtem Leder im kleinen Dienste führen.
II. Degenkoppeln.
Die Degenkoppel wird derart um den Leib geschnallt, daß die
Parirstange des Degens 8—9 em. unter dem linken Hüftknochen zu liegen
kommt.
In gleicher Höhe damit befindet sich in dem linksseitigen Waffenrock-
schoß ein 15 cm. langer, horizontal laufender Einschnitt, Degenschlitz;
murch in wird der Degen so durchgesteckt, daß das ganze Degengefä
ervorsieht.
Der Degenschlitz ist durch eine Taschenpatte gedeckt; unter ihr liegt
ein Deckel, wodurch der Schlitz zugeknöpft werden kann.
a. Die Degenkoppel der Leibgarde der Hartschiere.
Diese wird stets über dem Waffenrock getragen; sie ist normirt nach K.-M. R.
v. 8. März 1852, Nr. 3841.
Außer Dienst dürfen Offiziere und Hartschiere eine Interimskoppel von schwarzem
Saffianleder mit Silberbortenbesatz (hier ein schwarzer Seidenstreif in der Mitte),
jedoch nur über dem Waffenrocke, tragen.
b. Die Degenkoppel der Aerzte und obern Beamten.
Wer den Degen M/73 führt trägt diese Koppel; und zwar stets unter dem
Waffenrock in der Art, daß das Degengefäß über dem Degenschlitze hervorsteht.
Sie ist von geschwärztem Leder und besteht aus dem beibriemen, dem Degen-
gehänge und den Metalltheilen vom Tombak.
1. Der Leibriemen, 2 cm. breit, hat an seinem linken Ende eine Walzen-
schnalle mit Dorn, am rechten eine Anzahl Löcher.
2. Das Degengehänge besteht aus den beiden ca. 30 cm. langen, 1,5 cm.
breiten Tragriemen, die am Leibriemen verschließbar sind, und aus der Tasche.
Letztere, konisch geschnitten, hat an den Rückentheilen 2 Schnallen, um sie an die
Tragriemen einzuschnallen; das Vordertheil, keilförmig nach unten ausgeschnitten,
dient zur Aufnahme des Degenknopfes, welcher durch einen ober dem Ausschnitt
querlaufenden Riemen festgehalten wird. Die Tasche ist oben 6 cm., unten 4,6
bis 4.8 cm. breit, mit schwarzem sämischem Leder überzogen und auf der Rückseite
mit schwarzem, glänzendem Schafleder überzogen.
§. 9. Portepee und Säbelguasten.
a. Das Portepee der Offiziere, Aerzte und obern Beamten.
Unter Beil. 24. Offiziere und Aerzte tragen das gleiche Portepee,
jenes der obern Militärbeamten ist mit dunkelblauen Streifen und Füllung;
das der obern Civilbeamten der Militärverwaltung in Gold mit dunkel-
blauer Seide.
Das Interimsportepee für berittene Offiziere ist zugleich das etat-
mäßige für Wachtmeister rc. der berittenen Waffen, das für nicht berittene
Offiziere für Hartschiere, Feldwebel 2c. der Fußtruppen. Es bleibt den
zum Führen dieses Portepees berechtigten Unteroffizieren unbenommen, sich
das Offiziersportepee auf eigene Kosten zu beschaffen.
Reinhard, Heerwesen. 36